Wirecard-Prozess wird abgekürzt
Das Urteil für den ehemaligen Wirecard-Chef Braun rückt näher. Er steht seit über zwei Jahren vor Gericht und sitzt viereinhalb Jahre in Untersuchungshaft.
![Markus Braun](https://c.nau.ch/i/PmlyJ/900/markus-braun.jpg)
Seit über zwei Jahren steht der frühere Wirecard-Chef Braun vor Gericht, seit über viereinhalb Jahren sitzt er in Untersuchungshaft. Nun ist das Urteil ein wenig näher gerückt.
Der Münchner Wirecard-Prozess wird mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft abgekürzt. Die Anklagebehörde folgt damit einem Vorschlag des Gerichts, das seit über zwei Jahren andauernde Mammutverfahren um den grössten Betrugsfall der deutschen Nachkriegsgeschichte auf die zehn wichtigsten Anklagepunkte zu beschränken.
Wann der Prozess enden wird, steht nicht fest. Doch ohne Verkürzung wäre ein Urteil frühestens 2026 zu erwarten gewesen, wie die Kammer im Dezember deutlich gemacht hatte.
Der seit viereinhalb Jahren in Untersuchungshaft sitzende frühere Wirecard-Chef Markus Braun und seine zwei Mitangeklagten können sich jedoch keine Hoffnung machen, dass die zu erwartenden Strafen deswegen wesentlich niedriger ausfallen könnten. Hauptvorwurf ist und bleibt der gewerbsmässige Bandenbetrug.
Betrugsschaden von drei Milliarden Euro
Braun und Mittäter sollen den 2020 kollabierten Dax-Konzern über Jahre mit Hilfe erfundener Profite über Wasser gehalten haben. Der Betrugsschaden für die kreditgebenden Banken ist in der Anklage auf gut drei Milliarden Euro beziffert.
Eine wesentliche Erhöhung der Gesamtstrafe wäre auch dann nicht zu erwarten, wenn sämtliche der ursprünglichen Anklagepunkte verhandelt würden, wie Oberstaatsanwalt Matthias Bühring sagte. Die für das Urteil wesentlichen Punkte, auf die sich die Beweisaufnahme nun beschränken wird, umfassen nach wie vor eine ganze Reihe von Tatvorwürfen.
Dazu zählen neben dem Bandenbetrug unter anderem die Fälschung der Konzernabschlüsse für die Jahre 2016, 2017 und 2018, falsche Information des Kapitalmarkts und Untreue. In der ursprünglichen Anklage umfassten allein die Vorwürfe gegen den früheren Vorstandschef Braun 43 verschiedene Punkte.
Verteidigung wirft Gericht und Staatsanwaltschaft mangelnde Aufklärung vor
Brauns Verteidigung warf Gericht und Staatsanwaltschaft vor, an echter Aufklärung nicht interessiert zu sein. «Das ist eine gewisse Vorverurteilung seitens des Gerichts», sagte Rechtsanwältin Theres Krausslach. «Wir sind an einem Punkt, wo bisher nichts aufgeklärt ist, bis heute nicht.»
Braun und seine Verteidigung beschuldigen ihrerseits den abgetauchten früheren Vertriebschef Jan Marsalek, der Haupttäter zu sein. «Aus unserer Sicht gibt's überhaupt nichts einzustellen, weil Herr Dr. Braun in alle Punkten freizusprechen ist», sagte die Verteidigerin.