Nach dem Verbot des rechtsextremen Magazins «Compact» gibt es Einblick in die zugehörige Verfügung. Chefredakteur Elsässer soll einen Umsturz gewollt haben.
Compact Chef Jürgen Elsässer
Compact-Chefredakteur Elsässer bei einer Veranstaltung. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Am Dienstag verbot das deutsche Innenministerium das rechtsextreme Magazin «Compact».
  • Nun gibt es Einblick in die zugehörige Verbotsverfügung.
  • Unter anderem soll Chefredakteur Elsässer erklärt haben, das «Regime stürzen» zu wollen.
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«Nach dem Verbot des rechtsextremen «Compact»-Magazins hat ein selbsterklärter Unterstützer Einblick in die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums gewährt. Von der Echtheit des Dokuments konnte sich die Deutsche Presse-Agentur überzeugen. In diesem werden die Gründe für das Verbot im Detail aufgeführt.

«Compact»-Rechtsextreme wollten «Regime stürzen»

Die Verfügung enthält Belege für die «kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber der verfassungsmässigen Ordnung» der Akteure. Unter anderem wird eine Äusserung von Chefredakteur Jürgen Elsässer bei einer «Spendengala» im Beisein von Mitarbeitern angeführt.

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Jürgen Elsässer nach Bekanntwerden des «Compact»-Verbots am 16. Juli 2024. - Keystone

Demnach soll Elsässer bei dem Treffen im Juni 2023 gesagt haben: «Und auch noch ein wichtiger Unterschied zu anderen Medien: Wir wollen dieses Regime stürzen.» Nur wenn man dieses Ziel vor Augen habe, könne man auch die entsprechenden Texte schreiben.

In der Verfügung werden zudem Informationen über Bezüge mehrerer Mitarbeiter zur rechtsextremen Partei «Die Heimat» (vormals NPD) aufgelistet.

Im Fokus des Verfassungsschutzes

Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtete das seit 2010 erscheinende «Compact»-Magazin als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Dies ermöglichte auch den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel wie Observation und das Einholen von Informationen sogenannter V-Leute.

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Das rechtsextreme Compact-Magazin darf nicht mehr erscheinen. (Archivbild) - Keystone

Überwachungsmassnahmen im Bereich des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses müssen im konkreten Fall allerdings von einer Kommission des Bundestages genehmigt werden. Die Verbotsverfügung war bis zum Vollzug des Verbots als Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch eingestuft.

Ministerium schweigt zu Verbotsverfügung

Das Bundesinnenministerium wollte die Verbreitung des Dokuments auf Anfrage nicht kommentieren. Aus Regierungskreisen wurde darauf verwiesen, dass die Verbotsverfügung nicht vom Innenministerium öffentlich gemacht worden sei.

Das Verbot war am Dienstag ausgesprochen worden. Das «Compact»-Magazin darf seither nicht mehr erscheinen. Webseiten wurden gesperrt.

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Bei Durchsuchungen in mehreren Bundesländern wurden unter anderem Datenträger und Exemplare des Magazins beschlagnahmt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verbot auch die Conspect Film GmbH.

Ermittlungen nach Pro-Compact-Demo in Sachsen

Derweil ermittelt die Polizei in Sachsen gegen mehrere Teilnehmer einer Demonstration gegen das Compact-Verbot. Am Mittwochabend hatten sich rund 250 Menschen in Chemnitz getroffen, um gegen das Aus des rechtsextremen Magazins zu protestieren.

Compact Rechtsextreme Chemnitz Karte
Im sächsischen Chemnitz protestierten rund 250 Menschen gegen das Verbot des rechtsextremen Magazins «Compact». - OpenStreetMap

Dabei sei es, wie unter anderem der MDR berichtet, offenbar mehrfach zur Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole gekommen. Unter anderem sei der Hitlergruss gezeigt worden, mindestens zwei Personen hätten verbotene Symbole an Kleidungsstücken getragen.

Ausserdem prüfe die Staatsanwaltschaft Chemnitz die Einleitung eines weiteren Verfahrens. Ein Mann hatte sich dabei filmen lassen, wie er die standesrechtliche Erschiessung von Politikern forderte.

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