Hersteller von Glühwein müssen keine Zutaten angeben. Nur drei von 25 Produzenten taten es freiwillig.
An einer Bude ist ein Schild mit der Aufschrift "Glühwein" angebracht.
Glühweinhersteller dürfen ihr Rezept geheim halten. (Symbolbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Glühwein-Hersteller sind nicht dazu verpflichtet, ihre Zutaten anzugeben.
  • Allerdings dürfen sie nur Weiss- oder Rotwein als Grundwein verwenden.
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Hersteller von Glühwein müssen die Zutaten des beliebten Warmmachers in der kalten Jahreszeit nicht angeben – und nur wenige machen es trotzdem. Bei einer Stichprobe in zwei Supermärkten fanden sich lediglich bei drei der 25 angebotenen Glühweine Angaben zu Inhaltsstoffen, wie die Verbraucherzentrale Brandenburg heute Freitag in Potsdam mitteilte. Dabei sollten Verbraucher transparente Zutatenangaben der Hersteller erwarten können, mahnten die Verbraucherschützer.

Bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent ist die Kennzeichnung der Inhaltsstoffe und Nährwerte nicht verpflichtend. Bei Glühwein wissen die Verbraucher daher nicht, welche Aromen und wie viel Zucker er enthält. Laut Verbraucherzentrale dürfen Glühwein-Hersteller aber als Grundwein ausschliesslich Weiss- oder Rotweine verwenden. Dies gilt auch für den Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt.

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