Freispruch

Freispruch und Genugtuung im Raduner-Brandfall

Keystone-SDA
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Region Arbon,

Das Bezirksgericht Arbon hat einen 70-jährigen Schweizer vom Vorwurf der Brandstiftung und des versuchten Betrugs freigesprochen. Der Mann hatte vor Gericht bestritten, 2015 auf dem Raduner-Areal in Horn TG, wo er eingemietet war, ein Feuer gelegt zu haben.

Stadthaus Arbon.
Stadthaus Arbon. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Anklage warf dem zum Tatzeitpunkt 62-jährigen Mann vor, am 3. August 2015 ein Feuer in einer Liegenschaft auf dem Gelände der ehemaligen Textilfabrik Raduner gelegt zu haben.

Das Feuer griff schnell auf die ganze Halle und weitere Gebäude über. Es entstand ein Sachschaden von mehreren Millionen Franken. Über 200 Feuerwehrleute waren während zwei Tagen im Einsatz. Personen kamen nicht zu Schaden.

Der Staatsanwalt beantragte vor einer Woche vor Gericht für den Rentner eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten. Das Verfahren habe so viele Indizien ergeben, dass es sich trotz fehlendem Geständnis und Beweis beim Täter um den Beschuldigten handeln müsse.

Als Brandursache komme nur Brandstiftung in Frage. Bei der Versicherung habe der Beschuldigte bewusst seine Frau vorgeschoben, um eine Versicherungsleistung von 220'000 Franken zu erhalten.

Das Gericht kommt zu einem anderen Schluss und folgt den Anträgen der Verteidigung. Der Beschuldigte wird vom Vorwurf der Brandstiftung und des versuchten Betrugs freigesprochen, wie aus dem schriftlichen Urteil hervorgeht. Für die Untersuchungshaft von 52 Tagen erhält er eine Genugtuung von 10'400 Franken.

Die Zivilforderung der Privatklägerin wird auf den Zivilweg verwiesen. Die Verfahrenskosten trägt der Staat. Der Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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