Freispruch

Aargauer soll Frau jahrelang vergewaltigt haben – Freispruch

Simon Ulrich
Simon Ulrich

Lenzburg,

Ein Afghane soll seine Frau jahrelang missbraucht haben. Das Bezirksgericht Lenzburg sprach ihn frei – die Aussagen des Opfers seien nicht glaubwürdig genug.

Lenzburg Senior
Vor dem Bezirksgericht Lenzburg AG stand ein knapp 50-jähriger Afghane. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Afghane stand in Lenzburg unter anderem Zwangsehe und Vergewaltigung vor Gericht.
  • Die Staatsanwaltschaft forderte sechs Jahre Haft und einen zehnjährigen Landesverweis.
  • Das Gericht sprach ihn aus Mangel an Beweisen frei.

Die Gerichtsverhandlung am Bezirksgericht Lenzburg dreht sich um schwere Vorwürfe: Zwangsehe, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung.

Angeklagt ist ein knapp 50-jähriger Afghane, dessen Ehe mit einer zehn Jahre jüngeren Afghanin arrangiert wurde. Laut Anklage wurde die Frau während der gesamten Ehe regelmässig missbraucht.

Die Staatsanwaltschaft fordert sechs Jahre Freiheitsstrafe und einen zehnjährigen Landesverweis, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

Drei Vorfälle innert zehn Jahren

Die Anklageschrift beschreibt drei konkrete Vorfälle: Eine Vergewaltigung 2011 im Bundesasylzentrum Basel, eine erzwungene sexuelle Handlung im Spätsommer 2020 sowie eine weitere Vergewaltigung im Jahr 2021.

Die Ehefrau sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus, da ihre Schilderungen als zu belastend galten. Ihre Aussagen spiegelten sich jedoch in den Plädoyers wider.

Die Opferanwältin betonte die emotionale Belastung ihrer Mandantin: «Sie wird ihr Leben lang mit dieser Geschichte kämpfen müssen.»

Der Beschuldigte bestritt alle Vorwürfe. In seiner Befragung wich er Fragen aus und zeigte sich wortkarg.

«Das ist alles so unglaubwürdig»

Die Verteidigung argumentierte, die Vorwürfe seien unglaubwürdig und widersprüchlich. Besonders die Aussage der Frau zur Trennung sei unlogisch.

So habe die Privatklägerin eingestanden, dass ihr Ehemann die Trennung initiiert habe.

Auf Nachfrage der Gerichtspräsidentin, ob denn sie sich nicht habe trennen wollen, habe die Privatklägerin geantwortet: «Ah doch, aber erst, als ich von seinen Missbräuchen erfahren habe.»

Dabei sei sie doch angeblich von ihm zehn Jahre lang missbraucht worden. «Das ist alles so unglaubwürdig und entbehrt jeglicher Logik», bilanzierte der Verteidiger.

Er forderte einen vollständigen Freispruch.

Aussage gegen Aussage

Nach anderthalbstündiger Beratung sprach das Gericht den Angeklagten frei. Die Gerichtspräsidentin begründete das Urteil mit fehlender Glaubwürdigkeit der Aussagen des Opfers.

Sie betonte, dass es sich um ein Vieraugendelikt handle, bei dem Aussage gegen Aussage stehe. «Dies führt dazu, dass wir Zweifel haben», so die Richterin.

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