1. August: So wurde der Schweizer Psalm zu unserer Nationalhymne
Der Schweizer Psalm gehört ebenso zum 1. August wie die ikonischen Weggli oder Feuerwerk. Doch die Nationalhymne war stets umstritten – und ist es noch immer.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Schweizer Psalm wurde erst 1961 zur Nationalhymne erklärt.
- Sein Liedtext ist äusserst religiös und deswegen auch sehr umstritten.
«Trittst im Morgenrot daher»: So lautet die erste Zeile des «Schweizer Psalms», unserer Nationalhymne. Sie ertönt beispielsweise an internationalen Sportveranstaltungen, an Konzerten der Schweizer Militärmusik und allem voran am 1. August – dem Schweizer Nationalfeiertag.
Von den Briten geklaut
Die Schweiz hatte lange keine richtige Nationalhymne. Der Berner Dichter und Philosophieprofessor Johann Rudolf Wyss verfasste 1811 ein Lied, welches funktionell einer Nationalhymne sehr nahe kam. «Rufst du mein Vaterland» hiess das Stück, es wurde oft bei offiziellen Anlässen gesungen. Die Melodie entnahm Wyss der Königshymne des Vereinigten Königreichs – «God Save the Queen».
Den Text des heutigen Schweizer Psalms schrieb Leonhard Widmer im Jahr 1840. Alberich Zwyssig, ein Mönch des Klosters Wettingen, änderte den Text leicht ab und versah ihn mit einer Melodie. Dank Übersetzungen in die romanischen Sprachen genoss das Lied landesweite Beliebtheit.
Der Bundesrat weigerte sich lange Zeit, von den beiden Liedern eine definitive Hymne auszuwählen. Es geschah aber manchmal, dass die britische Nationalhymne und «Rufst du mein Vaterland» an internationalen Anlässen nacheinander abgespielt wurden. Das sorgte für Verwirrung, da sie die gleiche Melodie hatten.
1961 entschloss sich der Bundesrat, mit dem Schweizer Psalm eine unverwechselbare Nationalhymne einzuführen. Die Entscheidung war aber nur provisorisch – es gab einige Zweifel an der Auswahl und es wurden weitere Gegenvorschläge angenommen. Erst 1981 wurde dann der Schweizer Psalm zur definitiven Nationalhymne.
Noch immer umstritten
Auch heute noch gibt es Bemühungen, den Schweizer Psalm – oder zumindest dessen Text – zu ändern. Am 1. August 2012 kündigte der Verein «Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft» (SGG) dazu einen Wettbewerb an.
Die SGG wollte den «sprachlich sperrigen und inhaltlich angejahrten» Text des Schweizer Psalms ersetzen. Nach mehreren Wettbewerbsrunden wurde in 2015 ein Sieger gekürt. Die vorgeschlagene Version stammte vom Gesundheitsökonomen Werner Widmer.
Die SGG versandte zwischen 2016 und 2018 jeweils vor dem 1. August Flyer an alle Gemeinden der Schweiz, um den Text ihrer «neuen» Nationalhymne zu verbreiten. Politisch setzte sich ihre Version aber nie durch.