48 Jähriger steht wegen Sexualdelikten vor Berner Gericht
Einem 48-Jährigen werden Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und Pornographie vorgeworfen. Der Angeschuldigte besass gemäss Anklageschrift Kinderpornographie.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mann steht wegen mehrerer Sexualdelikten vor einem Berner Gericht.
- Das Urteil wird am Freitag bekannt gegeben.
Ein 48-jähriger Mann steht in Bern vor Gericht, weil er drei Frauen unsittlich angegangen sein soll. Der Angeklagte ist teilweise geständig. Ihm wird unter anderem Vergewaltigung oder zumindest der Versuch dazu vorgeworfen.
Weitere Anklagepunkte lauten auf sexuelle Nötigung und Pornographie. Der Angeschuldigte besass gemäss Anklageschrift insgesamt 90 Filme und 1800 Bilder mit kinderpornographischem Inhalt sowie weitere Filme und Bilder mit sexueller Gewalt zwischen Erwachsenen und sexuellen Handlungen mit Tieren.
2017 verhaftet
Im Sommer 2017 wurde der Mann nach dem jüngsten Vorfall dingfest gemacht. Damals fiel er im Berner Bremgartenwald eine junge Spaziergängerin an. Er drohte ihr mit einem Messer und warf sie zu Boden, um sich an ihr sexuell zu vergehen. Dies misslang, weil das Opfer schrie und ein vorbeifahrender Mountainbiker auf das Geschehen aufmerksam wurde. Er eilte der jungen Frau zu Hilfe.
Die junge Frau beschrieb den Angreifer heute Dienstag vor Gericht in Bern als sehr kräftig. Sie habe damals das Gefühl gehabt, dass sie sich allein nicht gegen ihn hätte wehren können.
Angriff am Neujahrsmorgen
Der wohl schwerwiegendste Übergriff ereignete sich am Neujahrsmorgen des Jahres 2011, als es dem Angreifer gelang, eine damals 16-jährige Jugendliche zu überwältigen. Der Mann bedrohte das Mädchen mit einem Messer, zog es hinter eine nahe Trafostation, wo er sich an ihm zu schaffen machte. Als es dem Mann nicht gelang, in das Mädchen einzudringen, soll er es laut Überweisungsbeschluss zum Oralverkehr gezwungen haben.
Die junge Frau sagte heute Dienstag vor Gericht, dass sie nach dem Vorfall mit Ängsten zu kämpfen gehabt habe und auch heute nicht gerne allein sei, auch nicht zu Hause.
Mobiltelefon auf den Kopf geschlagen
Bereits 2006 soll der mutmassliche Täter eine 32-jährige Frau sexuell genötigt haben. Sie habe plötzlich einen Mann bemerkt, der ihr gefolgt sei, schilderte die Frau, die vor rund einem Dutzend Jahren als Teilnehmerin einer Fernsehshow in der Schweiz kurzzeitig gewisse Bekanntheit erlangt hatte, den Vorfall.
Vor dem Hauseingang habe der Mann sie gepackt und gegen die Hauswand gedrückt. Sie habe den Angreifer angeschrien und ihn mit ihrem Mobiltelefon auf den Kopf geschlagen. Da habe er von ihr abgelassen und sei davongerannt.
Der Angeklagte bestreitet diesen Vorfall. In den anderen beiden Fällen ist er geständig, respektive teilweise geständig. Er wird heute Dienstagnachmittag vom Gericht befragt. Das Urteil wird am Freitag bekannt gegeben.