63-Jähriger nach Angriff auf Zürcher Staatsanwältin verurteilt
Ein 63-jähriger Schweizer wurde zu einer Freiheitsstrafe von 45 Monaten verurteilt, nachdem er eine Staatsanwältin und weitere Personen angegriffen hatte.
Das Bezirksgericht Zürich hat einen 63-jährigen Schweizer wegen Angriffs auf eine Staatsanwältin und weitere Personen verurteilt. Er erhält eine Freiheitsstrafe von 45 Monaten.
Die Freiheitsstrafe ist zu vollziehen, wie aus dem am Montag veröffentlichten Urteilsdispositiv des Bezirksgerichts Zürich hervorgeht. Mit über 900 Tagen in Untersuchungshaft hat er einen grossen Teil der Strafe bereits verbüsst.
Der Vorfall ereignete sich im Mai 2022. Der nicht vorbestrafte Informatiker, der seine Ex-Partnerin bedroht haben soll, schlug während eines Termins bei der Staatsanwaltschaft auf eine Staatsanwältin ein. Eine herbeigeeilte Polizistin ging dazwischen, doch der 63-Jährige konnte flüchten. Er wurde kurz darauf im Freien festgenommen.
Versuchter Mord und Gefährdung des Lebens
Die Staatsanwaltschaft klagte den Mann unter anderem wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Gefährdung des Lebens an. Der Mann habe gemäss Zeugen «mit voller Wucht» und «wie im Wahn» auf die am Boden liegende Frau eingeschlagen, zitierte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer an der Verhandlung Anfang Januar mehrere Zeugen.
Wäre nicht eine Polizistin aufgetaucht, hätte der Informatiker nicht von seinem Opfer abgelassen, sagte der Staatsanwalt. Es sei nur dem Zufall zu verdanken, dass die Frau, die einen Kopf kleiner war als ihr Angreifer, keine schweren oder gar tödlichen Verletzungen erlitten habe.
Der Beschuldigte habe dann auch die Polizistin angegriffen, die sich mit Pfefferspray wehrte. Und als er im Freien verhaftet werden sollte, habe er bewusst und gezielt nach einer Dienstwaffe im Holster eines Polizisten gegriffen und so eine Gefahrensituation provoziert. Schliesslich habe er später im Gefängnis mit seinem Gehstock auch noch einen Aufseher angegriffen.
«Relativ ungefährliche Schläge»
Der Verteidiger plädierte hingegen auf Freisprüche in allen Hauptanklagepunkten. Die Schläge gegen die Staatsanwältin könnten nicht als versuchte schwere Körperverletzung gelten; sein Mandant sei gemäss den im Türrahmen stehenden Zeugen nahe bei ihr gekauert – da habe er nur beschränkt ausholen können.
Die Frau habe bloss leichte Verletzungen davongetragen, vor allem Blutergüsse, aber keine aufgeplatzten Lippen. Und bei seinem Mandanten seien nicht einmal gerötete Knöchel festgestellt worden. Dies alles spreche für «relativ ungefährliche Schläge».
Freigesprochen wurde der 63-Jährige von dem Vorwurf, der ihm den folgenschweren Termin bei der Staatsanwaltschaft überhaupt einbrockte: Er soll seine Ex-Partnerin bedroht haben, worauf diese ihn anzeigte.
Das Urteil des Bezirksgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht weitergezogen werden.