80-Jähriger steht wegen Mordes vor Zürcher Obergericht
Ein serbischer Rentner muss sich wegen Mordurteil in Zürich vor Gericht verantworten.

Ein 80-jähriger Serbe wehrt sich heute Dienstag vor dem Zürcher Obergericht gegen eine Verurteilung wegen Mordes. Er tötete in Winterthur die Frau seines Enkels. Am erstinstanzlichen Prozess machte er Notwehr geltend.
Der Rentner war am 13. Februar 2021 mit einem Revolver in die Schweiz eingereist. Drei Tage später suchte er die Frau unangemeldet in ihrer Wohnung in Winterthur auf. Nachdem sie ihm einen Kaffee serviert hatte, schloss er die Tür ab, griff zur Waffe und erschoss sie mit sechs Schüssen.
Die 19 Monate alte Urenkelin des Mannes war bei der Tat anwesend. Das Opfer und der Enkel des Angeklagten waren seit Ende 2007 verheiratet. Im Jahr 2020 reiste die Frau ohne Einverständnis ihrer Familie von Serbien in die Schweiz, liess sich in Winterthur nieder und reichte die Scheidung ein.
Verteidigung plädiert auf Freispruch
Die Staatsanwaltschaft forderte am Prozess in Winterthur eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Der Mann habe die Frau seines Enkels buchstäblich aus dem Weg räumen wollen, weil sie sich nicht seinen Wertvorstellungen entsprechend verhalten und damit «in seinen Augen» die Familienehre beschmutzt habe.
Der Verteidiger plädierte damals auf Freispruch. Sein Mandant sei lediglich wegen Verstosses gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe zu verurteilen, hatte er gefordert. Der Beschuldigte habe sich gegen die Frau gewehrt, weil sie ihn mit einem Messer angegriffen habe, lautete das Argument.
Das Bezirksgericht Winterthur verurteilte den 80-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren und verhängte eine Landesverweisung von 15 Jahren. Die Richter sprachen von einer «eigentlichen Hinrichtung».