Aare-Ufer wird von kaputten Gummibooten verschmutzt
Das Wichtigste in Kürze
- In und am Rand der Berner Aare bleiben immer wieder Gummiboote zurück.
- Dies kann eine Busse oder sogar eine Anzeige mit sich führen.
- Auch das nicht Beschriften der Boote wird gebüsst.
Ein Spaziergang der Aare entlang ist nicht immer so idyllisch. Neben Schwemmholz findet sich am Ufer auch öfters ein zurückgelassenes Gummiboot – zerfetzt und kaputt.
Das Phänomen ist nicht ganz neu: Seit Jahren bleiben in der Aare immer wieder Gummiboote zurück, die dann am Ufer angespült werden. Dabei gäbe es im Berner Freibad Marzili eine fachgemässe Entsorgungsmöglichkeit.
«Bei der offiziellen Auswasserungsstelle für ‹Aareböötler› stellt die Stadt Bern mehrere Container zur Verfügung.» Das sagt Isabelle Wüthrich, Mediensprecherin der Kantonspolizei Bern auf Anfrage. Dort könnten die Boote fachgemäss entsorgt werden.
«Wegwerfboote» sind das Problem
Doch das wird oft nicht getan. «Liegengelassene Gummiboote sind für viele Personen ein Ärgernis und können in Einzelfällen auch gefährlich sein», erklärt Marc Häni vom Berner Amt für Wasser und Abfall gegenüber Nau.ch
Qualitativ minderwertige Boote würden heute quasi als «Wegwerfboote» bezeichnet. «Sie überstehen kaum mehr als eine Aarefahrt heil und werden zu Spottpreisen angeboten», so Häni. «Was leider übrig bleibt, ist ein Berg Plastik, den viele nur ungern wieder mit nach Hause nehmen.»
Doch warum lassen Menschen überhaupt ihre Boote neben der Aare liegen? «Bequemlichkeit, Unkenntnis über Verhaltensregeln, gesellschaftliches Umfeld, geringe soziale Kontrolle, gruppendynamische Effekte oder Alkohol», so Häni.
Teilweise müssen Suchaktionen gestartet werden
Ein herrenloses Boot sieht nicht nur unschön aus, es ist auch ein Mehraufwand für die Polizei: «Weil immer davon ausgegangen werden muss, dass jemandem etwas passiert ist», so Kapo-Sprecherin Isabelle Wüthrich. Bestenfalls sei das Boot angeschrieben und die Situation könne mit relativ kleinem Aufwand geklärt werden.
Mühsamer ist es, wenn dies nicht der Fall ist. «Ob und wann eine Suchaktion gestartet werden muss, wird von Fall zu Fall entschieden.»
Dies könne für die betroffene Person allerdings auch etwas teuer werden: «Wer eine unnötige Suchaktion verursacht, muss damit rechnen, dass ihm die Einsatzkosten in Rechnung gestellt werden.» Diese können schnell ein paar Tausend Franken betragen, führt Wüthrich aus.
Busse von 40 Franken für Nichtbeschriften
Auch das Nichtbeschriften des Bootes kostet – wenn auch nicht ganz so viel. «Nicht vorschriftsgemässes Beschriften kann mit einer Ordnungsbusse von 40 Franken geahndet werden», sagt Wüthrich. Grösstenteils erfolge aber nur eine Verwarnung – die Polizei lasse hier «eine gewisse Kulanz walten».
Auch das nicht fachgemässe Entsorgen der Boote kann eine Busse oder sogar eine Anzeige mit sich ziehen. Dies werde jeweils im Einzelfall beurteilt, sagt Wüthrich.