Tödlicher Vorfall: Aargauerin darf nur noch zwei Hunde halten
Das Aargauer Verwaltungsgericht bestätigte die Auflagen des Veterinärdienstes: Eine Hundehalterin darf nach einem tödlichen Vorfall nur noch zwei Hunde halten.
Das Aargauer Verwaltungsgericht hat die Beschwerde einer Hundehalterin gegen die vom Veterinärdienst gegen sie verhängten Massnahmen abgewiesen. Sie darf nur noch zwei Hunde halten, nachdem eines ihrer in einem Rudel von bis zu 16 Hunden gehaltenen Tiere totgebissen worden war.
Für den Tod des Hundes der Rasse Mastin Espanol Ende Februar 2024 verantwortlich waren vor allem ein Rottweiler und ein Husky, wie Nachbarn beobachtet und zu Protokoll gegeben hatten.
Der etwa 15 bis 20 Minuten dauernde Kampf, bei dem der Hund schwerste Bissverletzungen erlitt, ist teilweise auf Video dokumentiert, wie in dem Urteil des Verwaltungsgericht hervorgeht.
Veterinärdienst entzieht Halteberechtigung
Der kantonale Veterinärdienst verfügte Mitte März, dass der Frau die Halteberechtigung für den Rottweiler entzogen wird. Es verfügte zudem, dass die Frau nur noch zwei Hunde halten darf. Es dürfe sich dabei «nicht um Listenhunde oder am Vorfall beteiligte Hunde» handeln.
Weiter entschied der Veterinärdienst, dass alle weiteren Hunde innert 28 Tagen abzugeben seien. Solange die Hunde noch bei ihr blieben, wurde sie verpflichtet, diese permanent zu beaufsichtigen, sie zu separieren oder ihnen andernfalls einen Maulkorb anzuziehen.
Gerichtsurteil: Sicherheit von Menschen und Tieren geht vor
Die Frau liess zwei «Täterhunde» einschläfern, wie dem Gerichtsurteil zu entnehmen ist. Sie wollte aber nicht akzeptieren, dass sie nur noch zwei Hunde halten dürfte. Laut dem Urteil hielten sich in ihrem Garten jeweils 9 bis 16 unbeaufsichtigte Hunde auf.
Das Verwaltungsgericht schreibt, es sei zutreffend, dass die Abgabe der Hunde für die Frau «mit erheblichen Nachteilen» verbunden sei. Für den Schutz von Menschen und Tieren sei es aber unerlässlich, das Halteverbot sofort umzusetzen.
Die Argumente der Frau, ein Halterwechsel sei für die Hunde mit Stress verbunden oder es bestehe die Gefahr, dass bestimmte Hunde eingeschläfert werden müssten sei «nicht massgebend».