Ein Lernender aus Aarau schrieb sich selbst für drei Wochen krank. Dazu fälschte der 20-Jährige mehrmals seine Arztzeugnisse. Das hat Konsequenzen.
Aargauer Lernender
Im Kanton Aargau wurde ein 20-jähriger Auszubildender wegen Urkundenfälschung verurteilt. (Symbolbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Aargauer Lehrling hatte offenbar keine Lust zu arbeiten.
  • Der 20-Jährige fälschte während drei Wochen siebenmal sein Arztzeugnis.
  • Nun wurde er wegen mehrfacher Urkundenfälschung verurteilt.
Ad

Erwischt! Im Kanton Aargau wurde ein Lernender wegen mehrfacher Urkundenfälschung verurteilt. Der 20-Jährige hatte offenbar keine Lust auf Arbeit – und fälschte daher gleich mehrmals sein Arztzeugnis.

Lernender blieb Arbeit drei Wochen fern

Wie «Argovia Today» berichtet, klappte das Fälschen ganz einfach. Der Auszubildende nahm dafür ein altes, echtes Arztattest von ihm als Vorlage. Anschliessend passte er das Datum auf dem Dokument mittels Bildbearbeitung nach Belieben an. Die Fälschungen liess er seinem Arbeitgeber danach per E-Mail zukommen.

Laptop
Der Lernende fälschte das Datum eines alten Arztzeugnisses. So schrieb er sich selbst drei Wochen lang krank. (Symbolbild) - keystone

Der Lehrling soll das während drei Wochen insgesamt siebenmal gemacht haben, heisst es weiter. Er stellte sich die Arztatteste jeweils nur für wenige Tage aus – jedoch immer wieder. So blieb er der Arbeit letztlich ganze drei Wochen fern.

Bedingte Geldstrafe wegen Urkundenfälschung

Die gefälschten Arztzeugnisse haben für den Aargauer Lernenden nun aber (teure) Konsequenzen. Wie und wann genau ihm der Arbeitgeber auf die Schliche kam, darüber ist nichts bekannt.

Hast du schon mal ein Dokument gefälscht?

Allerdings wurde er von der Solothurner Staatsanwaltschaft wegen mehrfacher Urkundenfälschung verurteilt. Die Strafe: eine bedingte Geldbusse von 30 Tagessätzen zu je 30 Franken. Die muss er jedoch nur bezahlen, wenn er in den nächsten zwei Jahren nochmals gegen das Gesetz verstösst.

Hinzu kommen Verfahrenskosten von 400 Franken, welche er nun bezahlen muss.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FrankenGesetzStrafe