Aargauer muss wegen Istanbul-Souvenir 5000 Stutz Busse zahlen

Nicola Aerschmann
Nicola Aerschmann

Baden,

Dieses Schnäppchen hat sich nicht gelohnt: Ein Schweizer kauft sich auf einem türkischen Markt ein Souvenir – dieses bringt ihn am Zoll in die Bredouille.

Flughafen Zürich
Am Flughafen Zürich geriet ein Schweizer in Bedrängnis – wegen eines Messers aus Istanbul. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In Istanbul kauft ein Schweizer auf einem Markt ein Springmesser.
  • Am Zoll wird er daraufhin kontrolliert – das Messer wird beschlagnahmt.
  • Das Objekt fällt unter das Waffengesetz und bringt dem Aargauer eine Mega-Geldstrafe ein.

Souvenirs gehören für viele zum Reisen dazu. Ein solches Erinnerungsstück soll beispielsweise dafür sorgen, dass man die positiven Gefühle der Ferien nicht mehr vergisst. Doch das lohnt sich nicht immer, wie der Fall des Aargauers Siro Gloor zeigt.

Gegenüber «Tele M1» erzählt der 38-jährige Fislisbacher, er sei in die Türkei gereist, um sich die Zähne machen zu lassen. Auf einem Istanbuler Strassenmarkt kauft er schliesslich noch ein Souvenir – ein Messer mit Feuerzeug und Flaschenöffner. So weit, so gut.

Messer fällt unter Waffengesetz

Doch am Flughafen Zürich entpuppt sich das eigentliche Schnäppchen als Fehleinkauf. Denn am Zoll wird sein Gepäck im Rahmen einer Stichprobe durchsucht. Und das hat Folgen.

Gloor sagt: «Als die Beamten das Messer in meinem Koffer gefunden haben, meinten sie, dass sie das abklären müssen. Dann ging ein Beamter nach hinten und kam wieder und sagte, dass das Messer unter das Waffengesetz falle.»

Das Messer wird beschlagnahmt – ein Verfahren eröffnet. Und der Messerkauf von Istanbul wird für Gloor teuer. Es resultiert eine unbedingte Geldstrafe von 3000 Franken, dazu kommen Strafgebühren von 2060 Franken. Summa summarum mehr als 5000 Franken!

Aargauer zweifelt Strafe an – verzichtet aber auf Einspruch

Gloor hat wenig Verständnis für die Mega-Busse. Er sagt: «Das ist schon übertrieben für so ein kleines Messer.»

Wurde Ihr Gepäck am Zoll schon einmal durchsucht?

Zumal der Aargauer überzeugt ist, dass sein Souvenir gar nicht verboten gewesen wäre. Denn einen Waffenschein bräuchte es erst ab einer Klingenlänge von fünf Zentimetern und einer Gesamtlänge von zwölf Zentimetern. Laut Gloor sei sein Springmesser aus Istanbul kleiner gewesen – auf einen Einspruch verzichte er aber.

Der Grund: «Ich glaube, am Ende wäre es dann noch teurer geworden. Es wäre besser gewesen, das Messer gar nicht mitzunehmen.» Zudem war das Messer nicht das einzige Problem – der Zoll konfiszierte auch eine gefälschte Uhr und Gucci-Hausschuhe.

Kommentare

User #3335 (nicht angemeldet)

Gruuusiger Fingernagel auf dem Foto!

User #4981 (nicht angemeldet)

Dieses Kabd meide ich seit Jahren. Solange diese nörderische Regierung an der Macht ist

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