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Finger weg vom Schlangenwein: WWF bietet Souvenir-Ratgeber an

Keystone-SDA
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Bern,

Der WWF bietet neu einen Souvenir-Ratgeber an. Nicht alles darf importiert werden und einige Produkte können das Ergebnis von Ausbeutung oder Wilderei sein.

Ferienzeit ist Souvenirzeit - doch aufgepasst: Viele exotische Mitbringsel dürfen nicht in die Schweiz eingeführt werden - und sind schlimmstenfalls das Ergebnis von Ausbeutung oder Wilderei. Die Umweltschutzorganisation WWF bietet deswegen einen Online-Ratgeber an. (Archivbild)
Ferienzeit ist Souvenirzeit - doch aufgepasst: Viele exotische Mitbringsel dürfen nicht in die Schweiz eingeführt werden - und sind schlimmstenfalls das Ergebnis von Ausbeutung oder Wilderei. Die Umweltschutzorganisation WWF bietet deswegen einen Online-Ratgeber an. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/EPA/BARBARA WALTON

Das Wichtigste in Kürze

  • Viele exotische Souvenirs dürfen nach den Ferien nicht in die Schweiz mitgenommen werden.
  • Zahlreiche Produkte sind ausserdem das Ergebnis von Ausbeutung oder Wilderei.
  • Die Umweltschutzorganisation WWF bietet deswegen einen Online-Ratgeber an.

Ferienzeit ist Souvenirzeit – doch aufgepasst: Viele exotische Mitbringsel dürfen nicht in die Schweiz eingeführt werden – und sind schlimmstenfalls das Ergebnis von Ausbeutung oder Wilderei. Die Umweltschutzorganisation WWF bietet deswegen einen Online-Ratgeber an.

So haben etwa Schlangenweine, Korallen, Produkte aus Knochen von geschützten Arten – wie etwa von Elefanten oder Walen – oder Tierfelle bedrohter Arten nichts im Koffer zu suchen, wie WWF am Donnerstag mitteilte. Auch die Krokodillederschuhe, die Tasche aus Schlangenleder sowie Orchideen sind unter anderem verboten.

Haben Sie schon einmal ein Souvenir in die Schweiz geschmuggelt?

Jährlich werden laut WWF hunderte Objekte geschützter Arten an den Schweizer Grenzen konfisziert. Bei den illegalen Einfuhren schwingen Fleisch von Schuppentieren und Affen, Schals aus der Wolle der geschützten Tibet-Antilope, Kaviar und lebende Tiere oben aus. Im Reiseverkehr werden von Touristinnen und Touristen besonders häufig Reptilienlederwaren, Korallenstücke und Kaviar eingezogen.

Nicht alle diese Produkte sind verboten, einige benötigen aber eine Bewilligung. Wer sich laut WWF dem bewussten oder unbewussten Schmuggel schuldig macht, muss mit einer Strafe bis einer Million Franken rechnen.

https://www.wwf.ch/de/souvenir-ratgeber

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Kommentare

User #2168 (nicht angemeldet)

Was ist das, Schlangenwein!?

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