In Aargau müssen Notare weiterhin das Schweizer Bürgerrecht besitzen. Der Grosse Rat hat das revidierte Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetz verabschiedet.
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Der Grosse Rat des Kantons Aargau. (Archivbild) - Keystone
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Im Kanton Aargau müssen Notare und Notarinnen wie bisher über das Schweizer Bürgerrecht verfügen. Der Grosse Rat hat am Dienstag das revidierte Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetz nach der zweiten Beratung einstimmig gutgeheissen.

Der Regierungsrat hatte ursprünglich vorgeschlagen, die geltende Bestimmung zum Bürgerrecht aus dem Gesetz zu kippen. In der ersten Beratung des Gesetzes im August 2023 entschied der Grosse Rat jedoch knapp, dass Notarinnen und Notare über das schweizerische Bürgerrecht verfügen müssen. Mit Blick auf die zweite Beratung des Gesetzes lenkte der Regierungsrat ein.

Das revidierte Gesetz bringt Vereinfachungen, indem zum Beispiel ausserkantonale Patente einfacher anerkennt werden. Es geht auch darum, genügend Notare zu finden. Das Parlament und der Regierungsrat befürchten, dass künftig ein gewisser Mangel entstehen könnte.

Derzeit sind 135 Personen im Beurkundungsregister des Kantons Aargau eingetragen. Zwei Drittel davon hätten das 50. Lebensjahr überschritten, ein Drittel der Urkundspersonen sei über 65 Jahre alt, hiess es in der Botschaft des Regierungsrats.

Freiberufliches Notariat im Aargau

Der Kanton Aargau folgt dem System des freiberuflichen Notariats. Die Urkundspersonen stehen zum Kanton in keinem Angestelltenverhältnis und üben ihre Tätigkeit in eigener persönlicher und finanzieller Verantwortung aus.

Sie beurkunden rechtsverbindlich Verträge im Zusammenhang mit dem Erb- und Eherecht. Sie beurkunden auch den Kauf von Liegenschaften.

Die Gebühr für die Beurkundung von Verträgen zur Eigentumsübertragung von Grundstücken sowie zur Begründung von selbstständigen und dauernden Baurechten richtet sich nach dem Vertragswert.

Bis zu einem Wert von 600'000 Franken müssen 4 Promille oder mindestens 300 Franken bezahlt werden. Bei höheren Werten beträgt die Gebühr höchstens 20'000 Franken. Die Beglaubigung einer Unterschrift oder eine Übersetzung kostet 20 Franken.

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