Der Aargauer Regierungsrat lehnt die Forderung der SP-Fraktion ab, den 1. Mai als gesetzlichen Feiertag zu etablieren.
Tag der Arbeit
Im Kanton Aargau ist der Tag der Arbeit kein arbeitsfreier Tag. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GABRIEL MONNET
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Im Kanton Aargau soll der 1. Mai – der Tag der Arbeit – weiterhin kein gesetzlicher Feiertag sein. Der Regierungsrat hat die Forderung der SP-Fraktion nach einem zusätzlichen Feiertag abgelehnt. Gemäss Regierungsrat müsste im Kanton einer der acht Feiertagen gestrichen werden.

Die geltende Feiertagsregelung sei unter Berücksichtigung verschiedener Gesichtspunkte wie Tradition, Religion und Region entstanden, schrieb der Regierungsrat in seiner Stellungnahme zur SP-Motion. Die Regelung sei im kantonalen Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht verankert.

Würde der 1. Mai im Einführungsgesetz als zusätzlicher gesetzlicher Feiertag aufgenommen, müsste in jedem Bezirk ein bestehender gesetzlicher Feiertag aufgehoben werden, wie der Regierungsrat festhielt.

Andernfalls würde der Aargau gegen die bundesrechtliche Vorgabe von maximal acht gesetzlichen Feiertagen plus dem Nationalfeiertag, dem 1. August verstossen.

In früheren Jahren hatte

Regierungsversuche und Widerstand

der Regierungsrat versucht, die zahlreichen, je nach Bezirk verschiedenen gesetzlichen Feierteage neu und einheitlich festzulegen. Dagegen gab es Widerstand von Seiten der katholischen Kirche und der Bevölkerung. Der Grosse Rat nahm im Jahr 2006 die vom Regierungsrat beschlossenen Änderungen zurück.

Es gebe keine Anhaltspunkte, dass ein politischer Prozess zu den Feiertagen heute ein anderes Ergebnis bringen würde, schrieb der Regierungsrat. Andere Kantone würden zwar neun Tage mit Feiertagsstatus kennen.

Ein solcher Tag wäre im Aargau jedoch kein gesetzlicher Feiertag im Sinne des Arbeitsrechts und dieser wäre nicht einem Sonntag gleichgestellt. Damit würden Erwartungen geweckt, die kaum erfüllt werden könnten.

Schliesslich bestünde kein gesetzlicher Anspruch auf einen bezahlten freien Tag. Zu bedenken sei zudem, dass bereits heute private und öffentliche Arbeitgebende im Kanton anlässlich des 1. Mai teilweise einen halben freien Arbeitstag gewährten.

Kein offizieller Feiertag

Die SP-Fraktion wies in ihrer Motion darauf hin, es sei erstaunlich, dass der 1. Mai im Aargau kein offizieller Feiertag sei. Der Aargau habe in der Phase der Industrialisierung einen wichtigen Beitrag geleistet.

Die jedes Jahr stattfindenden Maifeiern stellten eine lebendige und breit akzeptierte Tradition dar. Im Aargau werde an diesem Tag gearbeitet, einige hätten frei, andere arbeiteten nur vormittags. Leute, die in den Nachbarkantonen arbeiteten, hätten frei.

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