Aargauer Regierung: Virtuelle Parlamentssitzungen nur als Ausnahme
Virtuelle Parlaments- und Kommissionssitzungen sollen im Aargau nur dann durchgeführt werden dürfen, wenn physische Sitzungen längerfristig unmöglich sind.
Virtuelle Parlaments- und Kommissionssitzungen sollen im Aargau nur dann durchgeführt werden dürfen, wenn physische Sitzungen längerfristig unmöglich sind. Der Regierungsrat hat eine Motion aus den Reihen der FDP abgelehnt, welche die Möglichkeit einer digitalen Durchführung von Einwohnerratssitzungen verlangte.
Jedoch ist der Regierungsrat bereit, das Anliegen als weniger verbindliches Postulat entgegenzunehmen, wie er am Freitag bekannt gab. Für den Regierungsrat sei es - auch aufgrund der Erfahrungen mit der Coronavirus-Pandemie - denkbar, virtuelle Parlaments- und Kommissionssitzungen unter gesetzlich klar umschriebenen Voraussetzungen durchzuführen. Dies solle allerdings der Ausnahmefall sein.
Die traditionelle physische Versammlung habe eine hohe Bedeutung für das demokratische System. Sie müsse der Normalfall bleiben. Die Vielfalt eines Parlaments könne in einer Videokonferenz nicht hinreichend abgebildet werden, denn der Kern der parlamentarischen Tätigkeit beruhe auf dem direkten menschlichen Kontakt.
Die Motion hatte den Regierungsrat aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit Gemeinden digitale Präsenzmöglichkeiten für Einwohnerratssitzungen und Kommissionen vorsehen können. Die ausserordentliche Lage während der Corona-Krise habe gezeigt, dass es einen Bedarf für eine virtuelle Teilnahme an Einwohnerratssitzungen gebe, hiess es in der Begründung. Den Gemeinden fehle jedoch die gesetzliche Grundlage für eine Einführung von virtuellen Sitzungen.