Aargauer Steuerbehörden verschicken Mahnungen nicht mehr gratis
Das führt in Zukunft zu Mehreinnahmen von 8,4 Millionen Franken pro Jahr
Säumige Steuerpflichtige im Kanton Aargau werden ab 2019 zur Kasse gebeten. Neu werden Mahngebühren für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen und für nicht fristgemäss bezahlte Rechnungen kassiert. Dies führt zu Mehreinnahmen von 8,4 Millionen Franken pro Jahr.
Die Mahngebühren werden für Steuererklärungen ab 2018 und Steuerforderungen ab 2019 in Rechnung gestellt, wie die Aargauer Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte. Der Regierungsrat hatte die Idee, als Beitrag zur Sanierung der Staatskasse solche Mahngebühren einzuführen.
Der Grosse Rat stimmte den kostendeckenden Gebühren im November 2017 zu - und zwar mit 113 zu 17 Stimmen. Im Gegensatz zu anderen Kantonen erhebt das Kantonale Steueramt für Mahnungen und Betreibungen bislang keine Gebühren.
Die vom Regierungsrat beschlossene Preisliste sieht vor, dass die erste Mahnung 35 Franken kostet. Die zweite Mahnung, die per eingeschriebener Post verschickt wird, schlägt mit 50 Franken zu Buche. Die Bearbeitungsgebühr für ein Betreibungsverfahren beim Steuerbezug beträgt 100 Franken.
Mehr Geld für die Gemeinden
Unter dem Strich sollen die Gemeinden 60 Prozent von den Zusatzeinnahmen erhalten, also 5 Millionen Franken pro Jahr. In die Staatskasse fliessen die restlichen 3,4 Millionen Franken.
Um die neuen Gebühren zu Umschiffen, kann ein Steuerpflichtiger von sich aus auf die Verwaltungsstelle zugehen und rechtzeitig eine Fristerstreckung für die Steuererklärung beantragen. Wer mit dem Bezahlen der Steuern im Verzug ist, kann mit dem Steueramt eine Zahlungsvereinbarung abschliessen.
Eine beträchtliche Anzahl von Personen kümmere sich nicht um ihre Steuerverpflichtungen, obwohl sie finanziell dazu in der Lage wären, schrieb der Regierungsrat in seiner Botschaft. Diese Personen reagierten erst auf eine Mahnung.
Eine ähnliche Regelung wie der Aargau kennen bereits die Nachbarkantone Baselland, Solothurn, Bern und Zug. Die Gebühren betragen bei Mahnungen 20 bis 60 Franken.