Ab Juli müssen Unternehmen die Lohngleichheit kontrollieren

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Bern,

Die grössten Schweizer Firmen haben ab dem 1. Juli ein Jahr Zeit, die Löhne ihrer Angestellten auf Diskriminierung zu kontrollieren.

Gleiche Löhne sind immer noch ein unerfülltes Anliegen: Frauen demonstrieren anlässlich des Frauenstreiks am 14. Juni 2020 in Zürich.  (Archivbild)
Gleiche Löhne sind immer noch ein unerfülltes Anliegen: Frauen demonstrieren anlässlich des Frauenstreiks am 14. Juni 2020 in Zürich. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. Juli müssen die grössten Firmen ihre Löhne auf Diskriminierung kontrollieren.
  • Das vom Parlament verabschiedete Gesetz sieht aber keine Sanktionen vor.
  • Es unterstehen 0,9 Prozent der grössten Unternehmen in der Schweiz der Kontrollpflicht.

Die grössten Unternehmen der Schweiz haben ab 1. Juli ein Jahr Zeit, die Löhne ihrer angestellten Frauen und Männer auf Diskriminierung zu kontrollieren. Das geänderte Gleichstellungsgesetz tritt an diesem Datum in Kraft.

Die Revision kommt 39 Jahre nach der Festlegung der Gleichheit von Frau und Mann in der Bundesverfassung. Ein Ende der Ungleichheiten beim Lohn ist damit aber nicht erreicht. Das vom Parlament verabschiedete Gesetz sieht keine Sanktionen vor.

Zudem unterstehen nur 0,9 Prozent der grössten Unternehmen in der Schweiz der Kontrollpflicht ab 100 Beschäftigten. Bei diesen Unternehmen arbeiten allerdings 46 Prozent aller Angestellten.

Ungleichheits-Analysen alle vier Jahre wiederholen

Die Unternehmen müssen ihre Analysen innert Jahresfrist vorlegen. Die Analysen sind anschliessend alle vier Jahre zu wiederholen, wenn die erste unerklärliche Ungleichheiten bei den Löhnen ergab.

Lohngleichheit frau mann
Die Lohnungleichheit ist in der Schweiz noch immer gross. - Pixabay

Über die Analyse müssen die Unternehmen ihre Angestellten informieren. Das Gesetz ist nach dem Willen des Parlaments auf zwölf Jahre befristet. Neun Jahre nach Inkrafttreten soll es überprüft werden und am 1. Juli 2032 erlöschen.

Auch die Bundesverwaltung nimmt ihre Löhne unter die Lupe. In ihrer Vorbildfunktion kontrolliert sie alle ihre Einheiten mit mehr als 50 Beschäftigten. Zudem untersucht Bundesbern die Löhne alle vier Jahre, auch wenn die erste Kontrolle keine unerklärliche Ungleichheiten gezeigt haben sollte.

Wie die dem Gesetz unterstellten Unternehmen muss sich die Bundesverwaltung an eine anerkannte Revisionsgesellschaft wenden. Das System für die Analyse können die Unternehmen selbst wählen, solange es anerkannt ist. Der Bund stellt ihnen ein Gratisinstrument zur Verfügung, das die Verwaltung bereits benutzt.

Bundesrat: Kontrollschwelle bei 50 Angestellten

Die ursprüngliche Gesetzesvorlage des Bundesrats war ehrgeiziger als die vom Parlament verabschiedete Version. Die Landesregierung wollte die Kontrollschwelle bei 50 Angestellten ansetzen. Damit wären zwei Prozent der Unternehmen dem Gesetz unterstellt worden.

Frauenstreik Barbara Gysi
Neue Zahlen des Bundesamts für Statistik zeigen, dass die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern wieder grösser geworden ist. Auch darum kommt der Frauenstreik. - Keystone

Der Gleichstellungsartikel steht seit 1981 in der Bundesverfassung. Darin ist der Grundsatz verankert, wonach für gleiche Arbeit der gleiche Lohn zu entrichten ist. Das darauf basierende Gleichstellungsgesetz trat 1996 in Kraft. Es konkretisiert die Gleichstellung im Arbeitsleben, verbietet jegliche Diskriminierung und sichert die Chancengleichheit.

Frauen verdienen indessen immer noch weniger als Männer. Der Lohnunterschied betrug gemäss der Lohnstrukturerhebung 2018 durchschnittlich 12,5 Prozent.

Für den privaten Sektor wurde auf die Medianlöhne gesehen ein Unterschied von 14,6 Prozent berechnet. Damit arbeiteten die Frauen dort 2020 bis am 22. Februar gratis.

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