Abfallsünder ziehen bis vors Bundesgericht
Zwei Einwohner der Gemeinde Saas-Grund VS ziehen wegen Falschentsorgungen vor das Bundesgericht. Dieses weist die Beschwerden ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesgericht weist die Beschwerden zweier Abfallsünder von Saas-Grund VS ab.
- Die Bussen der Gemeinde hätten die beiden 50 respektive 100 Franken gekostet.
- Nun müssen sie die Gerichtskosten von 1200 Franken unter sich aufteilen.
Im Frühling 2015 bestrafte die Gemeinde Saas-Grund VS zwei Einwohner wegen Falschentsorgungen. Die zwei Personen hatten ihre Kartons ohne Gebührenschnur an der Müllsammelstelle abgelegt, wie der «Walliser Bote» berichtet. Dank den Adressenangaben auf den Kartons konnten die Abfallsünder ausfindig gemacht werden und mit Bussen in der Höhe von 50 und 100 Franken bestraft werden. Die beiden reichten Einspruch ein. Die Gemeinde hielt an den Bussen fest und begründeten ihren Entscheid mit dem Kehrichtreglement und Beweis-Bildern der Kartons.
1200 Franken anstatt kleine Kehrichtbussen
Als das Kantonsgericht Wallis Ende 2016 die Berufung der Sünder abwies, zogen diese den Fall weiter ans Bundesgericht. Auch dieses gab den beiden nicht Recht. Noch schlimmer: Nun müssen die beiden Einwohner der Walliser Gemeinde nicht nur ihre Bussen bezahlen, sondern auch die Gerichtskosten von 1200 Franken untereinander aufteilen.
Der Gemeindepräsident von Saas-Grund, Bruno Ruppen, ist zufrieden mit dem Urteil. Bussen im Abfallbereich seien in seiner Gemeinde sehr rar. Ausserdem sei es nicht möglich, dass zwei Personen wegen einer Kartonschnur vor das Bundesgericht ziehen können. «Hier müssten die Vorinstanzen abschliessend entscheiden können», sagt Ruppen gegenüber dem «Walliser Boten».