Abgewählte können Überbrückungshilfe beantragen
Mancher Parlamentarier rechnete gestern wohl nicht mit seiner Abwahl – auch finanziell nicht. Betroffene können deshalb eine Überbrückungshilfe beantragen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die gestrigen Wahlen brachten für mehrere Parlamentarier eine überraschende Abwahl.
- Wer keinen Ersatz für sein Einkommen hat, kann deshalb Überbrückungshilfe beantragen.
Die gestrigen Parlamentswahlen brachten die eine oder andere Überraschung: Mehrere Abgeordnete hatten wohl nicht mit einer Abwahl gerechnet – auch nicht in finanzieller Hinsicht. Wer keinen angemessenen Ersatz für sein Einkommen als Rat hat oder bedürftig ist, kann deshalb Überbrückungshilfe beantragen.
Es könnte das letzte Mal sein, dass dieses Angebot gilt. Die ehemalige SVP-Nationalrätin und heutige Zürcher Regierungsrätin Natalie Rickli hatte vor fast drei Jahren mit einer parlamentarischen Initiative die Abschaffung der 2003 eingeführten Überbrückungshilfe verlangt.
Höchstens zwei Jahre Überbrückungshilfe
Viele werden es nicht sein: Ungefähr drei bis sieben Ausgeschiedene stellen jeweils ein Gesuch, wie Mark Stucki von den Parlamentsdiensten auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärte.
Sie können, sofern sie das Pensionsalter noch nicht erreicht haben, für höchstens zwei Jahre Überbrückungshilfe im Maximalbetrag der Rente beantragen. Für alle zusammen stehe ein Gesamtbetrag von 170'000 Franken bereit.
Es wird eine Weile dauern, bis man wissen wird, wie viele Abgewählte und nicht mehr Angetretene das Angebot beanspruchen. Denn um ein Gesuch zu stellen, «reicht kein einfacher Brief», sagt Stucki. Die Antragssteller müssten gegenüber der Verwaltungsdelegation ihre finanziellen Verhältnisse detailliert offenlegen.
«Überbrückungshilfe ist schambesetzt»
Die meisten Abgewählten dürften sich die Sache mit der staatlichen Finanzkrücke noch gar nicht überlegt haben. Die nach acht Jahren abgewählte Tessinerin Roberta Pantani von der Lega beispielsweise hat diese Möglichkeit noch nicht erwogen, wie sie auf Anfrage sagte. Da sie Arbeit habe, sei sie jedoch nicht auf Überbrückung angewiesen und denke eher, dass sie davon nicht Gebrauch machen werde.
Die abgewählte Zürcher BDP-Nationalrätin Rosmarie Quadranti erinnert auf Anfrage daran, dass die Beanspruchung der Überbrückungshilfe schambesetzt sei. Würde sie ein Gesuch um Beihilfe stellen, «würde ich Ihnen das wohl kaum sagen». Sie sei daran, ihre Firma zu aktivieren und warte auf ein VR-Mandat. «Dort könnte es ja auch noch Frauen brauchen».
Vier Gesuche in der letzten Legislaturperiode
In der 49. Legislaturperiode (2011-2015) haben gemäss Bericht sieben abgewählte Ratsmitglieder und eine nicht mehr antretende Person eine Überbrückungshilfe erhalten.
In der 50. Legislaturperiode (2015-2019) waren es zwei abgewählte und zwei nicht mehr antretende Ratsmitglieder. Gesuche aufgrund von Bedürftigkeit wurden keine gestellt.