Abschuss von zwei Beverin-Wölfen im Graubünden erlaubt
Der Kanton Graubünden gibt zwei Wölfe des Beverin-Rudels zum Abschuss frei. Zuvor starben zwei Mutterkühe bei Wolfsangriffen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Kanton Graubünden erlaubt den Abschuss zweier Wölfe.
- Die beiden Tiere gehören zum berüchtigten Beverinrudel.
- Die Gruppe riss zuletzt zwei Mutterkühe – beide starben.
Auf die jüngsten Rissvorfälle des Beverin-Wolfsrudels reagiert der Kanton Graubünden mit dem Jagdgewehr. Graubünden bewilligt den Abschuss zweier Jungtiere aus dem Wolfsrudel, verkündet der Kanton in einer Mitteilung.
Am Mittwochabend hatte das Rudel auf der Alp Nera am Schamserberg zum zweiten Mal eine Mutterkuh angegriffen. Die Mutterkuh wurde so schwer verletzt, dass es in der Folge eingeschläfert werden musste.
Der Abschuss der beiden Jungtiere aus dem Beverinrudel wurde vom Bundesamt für Umwelt genehmigt. Das Ziel des Kantons bleibt die Entfernung des gesamten Rudels. Vor allem das besonders auffällige Vatertier M92 soll abgeschossen werden.
Die gesetzlich vorgegebene Schadensschwelle sei bereits vor den beiden jüngsten Vorfällen erreicht worden. Nun gibt es laut Mitteilung Hinweise darauf, dass das Beverin-Wolfsrudel Nachwuchs erhalten hat. Der Abschuss der zwei Jungtiere sei eine dringliche Sofortmassnahme zur Vergrämung der Wölfe, schrieb die Kantonsregierung.
Organisationen fordern Dezimierung des Beverin-Rudels
Auch Naturschutzorganisationen forderten am Freitag nach den zwei ausserordentlichen Angriffen auf Kühe die Dezimierung des Problemrudels. Das Beverin-Rudel trete als besonders schadensstiftend in Erscheinung, teilten der WWF, Pro Natura und die Gruppe Wolf Schweiz mit.
Deshalb würden die Organisationen «rasches und zielgerichtetes Handeln durch Abschüsse von Jungwölfen unterstützten», hiess es weiter. Auch ein Abschuss des Leitwolfes des Beverin-Rudels werde befürwortet. Es sei offensichtlich, dass sich sein Verhalten nicht mehr ändern lasse.
Hingegen sprechen sich die Organisationen gegen die Tötung des ganzen Rudels aus. Dies sei rechtlich nicht zulässig.