Acht Jahre für Pädophilen - Staatsanwaltschaft geht in Berufung

Keystone-SDA
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Toggenburg,

Ein Pädophiler wurde am Kreisgericht Toggenburg zu 8 Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legt Berufung ein – sie fordert mehr.

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Wegen tödlicher Kindesmisshandlung wurde ein Paar in England zu lebenslangen Haftstrafen wegen Mordes verurteilt. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 65-jähriger Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt.
  • Ihm wird vorgeworfen, fünf- bis zwölfjährige Mädchen sexuell missbraucht zu haben.
  • Die Staatsanwaltschaft legt gegen dieses Urteil Berufung ein.

Das Kreisgericht Toggenburg hat einen 65-jähriger Mann zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, fünf- bis zwölfjährige Mädchen aus Osteuropa sexuell missbraucht zu haben. Die Anklage hatte eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren verlangt.

Gleich nach der Bekanntgabe des Urteils vom Mittwoch kündigte die Staatsanwaltschaft Berufung an, wie tagblatt.ch berichtete.

In der Verhandlung vom 21. August hatte die Anklage eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren gefordert. Ebenfalls eine stationäre Massnahme nach Artikel 59, eine sogenannten «kleine Verwahrung».

In seinem Antrag war der amtliche Verteidiger von einer Freiheitsstrafe von maximal vier Jahren ausgegangen. Weil sein Mandant bereits seit 2014 in Haft sitze, müsse er sofort entlassen werden, sagte er in der Verhandlung.

Tiefere Freiheitsstrafe

Das Kreisgericht sprach in seinem am Dienstag bekanntgegebenen Urteil den 65-Jährigen schuldig der jeweils mehrfachen sexuellen Nötigung. Sowie der Schändung, der sexuellen Handlungen mit Kindern und der Pornografie. Ebenfalls wurde er für Anstiftung zu sexuellen Handlungen mit einem Kind sowie der Anstiftung zur Herstellung von Pornografie verurteilt.

Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren. Dabei wird die Untersuchungshaft von 491 Tagen sowie der vorzeitige Strafvollzug von 1294 Tagen angerechnet.

Insgesamt sass der Beschuldigte damit beinahe fünf Jahre in Haft. Das Gericht verfügte weiter eine ambulante Massnahme während des Strafvollzugs. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Datenträger mit belastendem Material gefunden

Grundlage des Verfahrens war der Fund von 2700 Fotos und 150 Filmen mit kinderpornografischen Aufnahmen auf einem Datenträger des Angeklagten. Er hatte die Bilder im Toggenburg, aber auch in Frankreich und Deutschland in Hotelzimmern und Ferienhäusern zumeist selber produziert.

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