AHV Steuervorlage und Waffengesetz kommen an die Urne
Die Schweiz stimmt über die AHV-Steuervorlage und die Verschärfung des Waffenrechts ab. Beide gehen am 19. Mai 2019 an die Urne.
Das Wichtigste in Kürze
- Dank einer Petition wird über die AHV-Steuervorlage und das Waffengesetz abgestimmt.
- Bei der STAF geht es um eine Neuauflage geht, beim Waffengesetz um Verschärfung.
Gegen das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) wurden 60'749 gültige Unterschriften eingereicht. Gegen die Änderung des Waffenrechts kamen 125’233 gültige Unterschriften zusammen. Da für eine Referendum 50'000 Unterschriften nötig, findet am 19. Mai 2019 die Abstimmung statt.
Bei der STAF handelt sich um die Neuauflage der 2017 gescheiterten Unternehmenssteuerreform III. Wie damals sollen die Steuerprivilegien für Statusgesellschaften abgeschafft werden. Alle Firmen würde von Steuererleichterungen und weiteren Vergünstigungen profitieren. Um der Linken die Vorlage schmackhaft zu machen, hat das Parlament zusammen mit diesen Massnahmen eine Zusatzfinanzierung zur AHV über rund 2 Milliarden Franken beschlossen.
Druck von zwei Seiten
Beim zweiten Anlauf ist die Vorlage nun aber gleich von zwei Seiten unter Druck geraten. Die SP steht zwar zusammen mit den grossen Mitte-Parteien hinter dem Deal. Trotzdem haben Linke und Grüne das Referendum ergriffen.
Gleichzeitig haben Vertreter der SVP und bürgerliche Jungparteien Unterschriften gegen die STAF gesammelt. Sie lehnen die Verknüpfung der Unternehmenssteuerreform mit der Zusatzfinanzierung für die AHV ab.
Verschärfung gleich EU-Doktrin?
Gegen das verschärfte Waffengesetz kämpft die SVP zusammen mit Schützen- und Schiesssportverbänden. Die Gegner sprechen von einem «Entwaffungsdiktat der EU».
Die EU hatte das Waffenrecht in ihren Mitgliedstaaten nach den Anschlägen von Paris im November 2015 verschärft. Die Schweiz muss als Schengen-Staat nachziehen.
Die Verschärfung beinhaltet eine Verbesserung des Informationsaustauschs. Die Eindämmung des illegalen Waffenhandels und die Einschränkung des Zugangs zu besonders gefährlichen Waffen sind ebenfalls dabei. Die Schweiz muss die Änderungen bis im Mai 2019 umsetzen, sonst steht die Schengen/Dublin-Zusammenarbeit auf dem Spiel.