Alkoholkontrollen für Flugpersonal sollen verschärft werden
Das Schweizer Luftfahrtgesetz wird in drei Bereichen überarbeitet. So kann etwa das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) neu beim Besatzungspersonal jederzeit Alkoholkontrollen durchführen. Der Bundesrat hat am Freitag die Botschaft zum Gesetz verabschiedet.
Das Wichtigste in Kürze
- Die zweite Änderung betrifft die Überprüfung der Flugtauglichkeit der Pilotinnen und Piloten.
Mit der Einführung eines neuen Melderechts können Ärztinnen und Psychologen Diagnosen und Informationen über mögliche akute psychische oder körperliche Erkrankungen künftig ans BAZL weiterleiten.
Die beiden Änderungen sind notwendig, weil die Schweiz einen entsprechenden Erlass der Europäischen Union übernommen hat, wie es in einer Mitteilung heisst.
Umgesetzt wird mit der Gesetzesrevision schliesslich auch ein Parlamentsvorstoss. Pilotinnen und Piloten sollen im nichtgewerbsmässigen Sichtflugverkehr (VFR) nebst Englisch auch wieder eine Landessprache für den Flugfunk verwenden können.
Das Parlament muss den Gesetzesänderungen noch zustimmen.