Alt Bundesgerichtspräsident Nay wegen Ehrverletzung angezeigt
Alt Bundesgerichtspräsident Giusep Nay muss sich im Zusammenhang mit dem Bündner Baukartell wegen Ehrverletung vor einem Gericht behaupten.
Das Wichtigste in Kürze
- Giusep Nay, Alt Bundesgerichtspräsident, wurde wegen Ehrverletzung angezeigt.
- Auslöser für das Verfahren war seine Nähe zum Bündner Baukartell-Whistleblower.
Alt Bundesgerichtspräsident Giusep Nay ist wegen seiner Nähe zum Bündner Baukartell-Whistleblower Adam Quadroni in den Fokus der Bündner Staatsanwaltschaft geraten. Diese hat gegen Nay ein Verfahren wegen eines möglichen Ehrverletzungsdeliktes eröffnet.
Auslöser für das Verfahren sei eine Anzeige gegen Nay gewesen, bestätigte Staatsanwalt Maurus Eckert einen Bericht der «Südostschweiz» vom (heutigen) Dienstag.
Das Verfahren sei eröffnet worden, weil ein «hinreichender Tatverdacht» bestehe. Weiter Angaben wollte Eckert nicht machen.
Die Anzeige habe der Präsident des Regionalgerichtes Unterengadin/Val Müstair eingereicht, sagte Nay auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Es gehe um Vorkommnisse rund um den Whistleblower Quadroni.
Nay hat Anzeige kommentiert
«Wer sich einsetzt, setzt sich aus», kommentierte Nay die Anzeige. Der alt Bundesgerichtspräsident berät und unterstützt bekanntermassen den Whistleblower, der als reuiges Mitglied das Baukartell platzen liess.
Der Unterengadiner Gerichtspräsident stand erst vor Kurzem selber vor Gericht. Das Regionalgericht Prättigau/Davos sprach ihn vor fünf Wochen vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs im Zusammenhang mit einem Polizeieinsatz in Quadronis Wohnung vollumfänglich frei. Der Whistleblower trat im Prozess als Privatkläger auf.
Für Nay gilt die Unschuldsvermutung. Denkbar ist, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach der Untersuchung einstellt. Sie kann aber auch einen Strafbefehl ausstellen oder den Fall vor Gericht bringen.