Andelfingen ZH: Freiheitsstrafe für Autorowdy nach tödlichem Unfall
In Andelfingen ZH hatte ein junger Mann 2017 einen folgenschweren Unfall verursacht. Nun wurde der 23-Jährige zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein junger Mann hat 2017 einen Unfall mit einem Todesopfer und vier Verletzten verursacht.
- Zu diesem Zeitpunkt war der Unfallfahrer übermüdet und alkoholisiert gewesen.
- Nun wurde er vom Bezirksgericht Andelfingen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
Das Bezirksgericht Andelfingen ZH hat am Montag einen 23-jährigen Autorowdy zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 2 Monaten verurteilt. Er hatte im November 2017 einen Autounfall mit einem Todesopfer und vier Verletzten verursacht.
Fahrer war bei Unfall übermüdet und alkoholisiert
Der Beschuldigte fuhr gegen 5 Uhr morgens übermüdet und alkoholisiert vom Ausgang in Zürich nach Schaffhausen. Mit ihm im Auto sassen ein Freund und zwei junge Frauen, zwei Bekanntschaften aus dem Ausgang.
Auf der dort einspurig geführten A4 Richtung Schaffhausen unternahm er ein halsbrecherisches Überholmanöver über einen Rastplatz. Beim Wiedereinbiegen in die A4 geriet sein Kleinwagen aber ins Schleudern. Er touchierte das Heck des Sattelschleppers, den er hatte überholen wollen. Daraufhin schlingerte er auf die Gegenfahrbahn und kollidierte dort mit einem korrekt entgegenkommenden Auto.
Für eine Person endete der Unfall tödlich
Dessen Lenker, der Unfallfahrer selbst und eine Mitfahrerin wurden verletzt. Die zweite Mitfahrerin erlitt schwere Verletzungen mit bleibenden Folgen. Der im Auto sitzende Kollege des Lenkers wurde so schwer verletzt, dass er wenige Tage später starb.
Der junge Mann ist gemäss Urteil der mehrfachen Gefährdung des Lebens, der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen schweren Körperverletzung schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann ans Obergericht weitergezogen werden.
Die Staatsanwältin hatte eine Verurteilung wegen eventualvorsätzlicher Tötung und eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten gefordert. Der Verteidiger hatte auf Fahrlässigkeit plädiert und einen Verzicht auf Bestrafung beantragt.