Die Zürcher Staatsanwaltschaft wirft den drei im Tötungsdelikt in Boppelsen ZH und für einem früheren Mord angeklagten drei Personen besondere Grausamkeit vor. Das junge Ehepaar aus dem Kanton Bern und dessen Kollege müssen sich am 9. September vor dem Bezirksgericht Bülach ZH verantworten.
Waage der Gerechtigkeit ostern
Die gemeinsamen Erfolgschancen vor Gericht sind ungewiss. - keystone

In beiden Fällen wurden die Opfer «bei vollem Bewusstsein langsam und qualvoll erstickt», wie die Staatsanwaltschaft in der am Mittwoch publizierten Anklageschrift schreibt. Der mutmassliche Haupttäter soll die Atemwege der wehrlosen Männer mit Klebeband verschlossen haben, in der Absicht, sie zu töten.

Besondere Grausamkeit sieht die Anklage zudem im Umstand, dass beide Opfer vor der Tötung stundenlang gefesselt und teilweise auch geknebelt festgehalten wurden. Sie hätten über eine sehr lange Zeitdauer an grossen Angstzuständen gelitten.

Die Beschuldigten hätten den Opfern auf diese Weise «übermässig viele Qualen» verursacht, welche «zur blossen Tötung nicht notwendig gewesen wären». Schliesslich hätten die Beschuldigten «mit einer extremen Geringschätzung» gegenüber dem Leben der Opfer gehandelt, der Haupttäter in beiden Fällen, die Mittäter in einem.

Sie hätten aus reinem Egoismus gehandelt. Die angestrebten Vorteile seien im «Verhältnis zum Leben» der Opfer von «äusserst geringfügiger Bedeutung» gewesen.

Bei den Beschuldigten handelt es sich um einen heute 29-jährigen Transportunternehmer aus Utzigen BE, seine gleichaltrige Ehefrau sowie einen 36-jährigen Garagisten aus dem Kanton Solothurn. Sie sollen beim Tötungsdelikt in Boppelsen ZH im Juni 2016 einen 36-jährigen Lastwagenbesitzer aus Bülach ZH ermordet haben, mit der Absicht seinen Lastwagen zu stehlen.

Das Fahrzeug wollten die mutmasslichen Täter verkaufen. Sie versprachen sich einen Erlös von etwa 40'000 Franken. Das Geld wollten sie für den eigenen Lebensunterhalt verwenden.

Bei der Tötung eines 25-jährigen Mann im April 2016 in Utzigen ging es um Rache und um Geld. Gemäss Anklageschrift wollten die Täter beim Opfer Geld und Marihuana aus dem Drogenhandel eintreiben, das ihnen zugestanden habe. Konkret beschuldigten sie den Mann, 40'000 Franken und Marihuana unterschlagen zu haben.

Auch in diesem Fall ging es zudem um Fahrzeuge. Die Täter stahlen einen Mercedes und einen nicht fahrfähigen BMW, die dem Opfer und dessen Vater gehörten. Die Autos im Gesamtwert von etwa 16'000 Franken wollte sie verkaufen.

Nebst Mord wirft die Staatsanwaltschaft den Angeklagten auch mehrfachen qualifizierten Raub vor, mehrfache einfache Körperverletzung und versuchte Erpressung. Die Höhe der Strafmasse will die Staatsanwaltschaft an der Hauptverhandlung im September beantragen. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

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