Anti-Rassismus-Strafnorm: Widerstand gegen Referendum bildet sich
Das Wichtigste in Kürze
- Das Referendum gegen die Anti-Rassismus-Strafnorm ist zustande gekommen.
- Die Befürworter der Gesetzesänderung beginnen bereits mit der Mobilisierung.
Am Montag reichte das Referendumskomitee «Nein zu diesem Zensurgesetz» mehr als 70'000 Unterschriften ein. Mittels einer Volksabstimmung soll so die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm verhindert werden.
Die Gesetzesänderung, die im Dezember vom Parlament angenommen wurde, sieht vor, dass auch der Aufruf zu Hass und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung unter Strafe gestellt wird. Das Referendumskomitee von EDU und Junger SVP spricht von einer «unverhältnismässigen Einschränkung der Gewissensfreiheit».
Spenden für Kampagne
Doch nur Tage nach der Einreichung organisieren sich die ersten Gruppen, die sich für die Erweiterung stark machen wollen. Pink Cross, Dachverband der schwulen und bi Männer*, hat zusammen mit der Lesbenorganisation Schweiz (LOS) bereits einen Spendenaufruf lanciert.
Damit soll die Kampagne finanziert werden. «Es sind bereits viele Spenden eingegangen», sagt Roman Heggli von Pink Cross. Es sei ein grosses Bedürfnis für mehr Schutz vorhanden. «Wir werden in der nächsten Zeit mit nationalen Verbänden eine grössere Vereinigung aufbauen», sagt Heggli.
Die Jungen Grünliberalen planen ähnliches. Sie wollen ein überparteiliches Komitee gründen. Die Gegenkampagne soll bereits im Mai beginnen. Wie die Jungpartei in einer Mitteilung schreibt, sei «Hass keine Meinung und gehört nicht geschützt».
Freiwillige werden gesucht
Die Gesetzesänderung geht auf einen Vorstoss von SP-Nationalrat Mathias Reynard zurück. Nun läuft bereits die Mobilisierung von Freiwilligen. «Es handelt sich um eine Menschenrechtsfrage», so Reynard.
Reynards Initiative wurde im Ständerat mit 30 zu 12 Stimmen angenommen, im Nationalrat mit 121 zu 67 Stimmen. Wann das Stimmvolk über die Erweiterung entscheiden kann, ist unklar.
Erfahrungsgemäss finden in Wahljahren im November keine Abstimmungen statt. Dementsprechend wird das Volk wohl erst im Februar 2020 über die Gesetzesänderung entscheiden können.