Arbeitszeit im Zug darf beim Bund voll verrechnet werden

Redaktion
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Bern,

Bundesangestellte dürfen die Arbeit, welche sie auf dem Arbeitsweg verrichten, ab dem 1. Januar voll verrechnen.

Arbeitszeit im Zug
Arbeitszeit im Zug darf von Bundesangestellten bald als volle Arbeitszeit verrechnet werden. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer im Zug arbeitet, darf das ab 1.1.2020 auch voll als Arbeitszeit angeben.
  • Das gilt zumindest für die Angestellten des Bundes.
  • In der Privatwirtschaft ist es schwieriger, Arbeit von unterwegs anrechnen zu lassen.

Wer zur Arbeit pendelt, kennt es nur zu gut: Oft werden die ersten Aufgaben des Tages bereits auf dem Weg erledigt. Und selten ist die Arbeit bereits von dem Augenblick an erledigt, in dem man das Büro verlässt.

Handy, Laptop und immer bessere Internetverbindungen machen das Arbeiten von fast überall aus möglich. Der Bund geht darum mit der Zeit. Ein neues Gesetz erlaubt es Bundesangestellten, sich die Arbeitszeit im Zug offiziell als Arbeitszeit anzurechnen.

Arbeitsweg ist Arbeitszeit

Wer also von Bern nach Zürich pendelt und unterwegs bereits seine Mails checkt und beantwortet, darf am Abend eine Stunde früher heim. Das Gleiche gilt für jene, die im Auto von Luzern nach Olten bereits erste – oder letzte – Anrufe erledigen.

Möglich macht das eine Anpassung der Richtlinie ­«Mobile Arbeitsformen in der Bundesverwaltung», wie die «SonntagsZeitung» berichtet. In Kraft tritt das neue Gesetz per 1. Januar 2020.

Arbeitszeit
Wer pendelt, arbeitet oft auch von unterwegs. Als volle Arbeitszeit können das in der Privatwirtschaft aber nur wenige anrrechnen lassen. - Keystone

Bisher durften Bundesangestellte ihre Arbeit auf dem Arbeitsweg nur selten, und praktisch nie vollständig, anrechnen lassen. Nun darf der direkte Vorgesetze das Arbeiten unterwegs erlauben.

Mobile Arbeitsformen fördern

«Mit der Richtlinie stellen wir ¬sicher, dass die mobilen Arbeitsformen in der Bundesverwaltung einheitlich umgesetzt werden. Es besteht ein grosses Bedürfnis nach mehr Flexibilität bei den Arbeitsformen», begründet das Eidgenössische Personalamt die Anpassung in der «SonntagsZeitung».

In der Privatwirtschaft wird die Arbeit auf dem Weg nur selten angerechnet. Gemäss einer Studie von MRC Marketing Research & Consulting können sich nur acht Prozent der in der Schweiz Angestellten im Zug verrichtete Arbeit anrechnen lassen.

Bei der Studie nahmen allerdings auch Arbeitnehmende teil, deren Arbeit im Zug, Bus oder Tram gar nicht zu verrichten ist.

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