Digitalisierung

Arzneimittel erhalten einen QR-Code

Keystone-SDA
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Bern,

Schweizer Medikamentenverpackungen werden künftig mit QR-Codes zur Verbesserung der Patientensicherheit ausgestattet.

Eine Frau aus Lausanne scannt 2022 mit ihrem Mobiltelefon den QR-Code eines Einzahlungsscheins. (Archivbild)
Eine Frau aus Lausanne scannt 2022 mit ihrem Mobiltelefon den QR-Code eines Einzahlungsscheins. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

Das Wichtigste in Kürze

  • Medikamentenverpackungen werden künftig einen QR-Code aufweisen.
  • Der QR-Code soll die Informationen auf Verpackung und Beipackzettel ergänzen.

Medikamentenverpackungen werden künftig einen QR-Code aufweisen müssen. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat dem Bundesrat den Auftrag gegeben, dafür die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Der QR-Code soll die schriftlichen Informationen auf der Verpackung oder dem Packungszettel nicht ersetzen, sondern ergänzen.

Das schrieb der Urheber der nunmehr von den beiden Räten angenommenen Motion, Marcel Dobler (FDP/SG). Es gelte, die Digitalisierung zur Verbesserung der Patientensicherheit zu nutzen.

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Entsprechend ist die Beratung in der Apotheke stark gefragt. - dpa

Denn so stünden die Packungsinformationen in mehr Sprachen zur Verfügung als nur in den Landessprachen. Wer mit dem Mobiltelefon den QR-Code scannt, wird automatisch auf die Angaben des Medikamentenherstellers im Internet weitergeleitet.

Erleichterung für Menschen mit Sehbeeinträchtigung

Auch der Bundesrat empfahl den Vorstoss zur Annahme. Die Patientensicherheit werde auch dadurch erhöht, dass sich beispielsweise Personen mit einer Sehbeeinträchtigung via Internet die Informationen vorlesen lassen könnten.

Für die Branche müssten für die Umsetzung angemessene Übergangfristen gelten, gab der Bundesrat zu bedenken. Im Motionstext ist von fünf Jahren die Rede

Kommentare

User #5699 (nicht angemeldet)

Es geht um die Bereitstellung aller Elemente, die nachher nur noch mit einer global einzigartigen E-ID verknüpft werden müssen. Die Begründung des Parlaments/des Bundesrats ist gezielte und bösartige Irreführung. Die EU macht derzeit genau dasselbe, wurde alles auch am G20-Gipfel alles noch einmal bestätigt.

ISU

Welche Verbesserung!? Die Patienten-Sicherheit-/ und Schutz wird genau da verletzt, beim einlesen vom QR-Code und Überwachung vom Systemanbieter (Datenschutz)! Für sehbehinderte Personen gibt es effektivere Möglichkeiten zur Lösung, wie bisher.

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