Asyl: EJPD will Schutzmassnahmen verlängern
Die Massnahmen zum Schutz von Asylsuchenden vor dem Coronavirus sollen verlängert werden. Das EJPD hat dazu eine Vernehmlassung eröffnet.
Das Wichtigste in Kürze
- Das EJPD will die Schutzmassnahmen für Asylsuchende vor dem Coronavirus verlängern.
- Die Massnahmen betreffen unter anderem die Befragung von Asylsuchenden.
- Die Verlängerung ist nun in der Vernehmlassung.
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) will die vorübergehenden Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus im Asylwesen bis Ende 2021 verlängern. Es hat dazu eine Vernehmlassung bis 27. April eröffnet. Im April beschloss der Bundesrat Massnahmen zum Schutz von Asylsuchenden und verlängerte sie mehrere Male.
Die Massnahmen betreffen insbesondere die Befragung von Asylsuchenden und die Gewährleistung ausreichender Unterbringungskapazitäten in Bundesasylzentren. Auch die Verlängerung der Ausreisefristen im Asyl- und Wegweisungsverfahren wird von den Massnahmen geregelt.
Bislang keine Corona-Todesfälle in Bundesasylzentren
Die Zahl der Coronavirus-Infektionen in den Bundesunterkünften für Asylbewerber ist gemäss den Angaben de EJPD vom Dienstag relativ gering geblieben. Todesfälle gab es demnach bisher keine.
Es sei nicht absehbar, wie lange die Massnahmen zur Bekämpfung der Epidemie aufrechterhalten werden müssten, schrieb das EJPD. Da die aktuelle Verordnung noch bis zum 30. Juni gültig ist, beschloss das Justiz- und Polizeidepartement vorsorglich eine Vernehmlassung für eine Verlängerung bis 31. Dezember 2021.
Der Bundesrat kann die Regelungen vor Ablauf der Gültigkeit der Verordnung aufheben. Dies gilt für den Fall, dass die Massnahmen aufgrund der Entwicklung der Corona-Lage nicht mehr nötig sind.