Auf freiem Fuss: Aargauer Dirnenmörder Tobi B. ist frei

Alexander König
Alexander König

Aarau,

Der Aargauer Prostituierten-Mörder ist auf freiem Fuss. Dies nach dem Entschluss des Bezirksgerichts Lenzburgs.

Fuss Aargauer
Ein Blaulicht auf einem Polizeiauto - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Prostituierten-Mörder Tobi B. ist wieder auf freiem Fuss.
  • Für eine fürsorgerische Unterbringung seien die Voraussetzungen nicht gegeben.

Tobi B. ist bekannt als Dirnenmörder. Nun ist er auf freiem Fuss.

Der Entschluss dazu ist bereits am 27. März gefällt worden.

Und am 2. April hatte der europäische Gerichtshof für Menschenrechte offenbar entschieden: für die fürsorgerische Unterbringung des Aargauer Dirnenmörders besteht keine gesetzliche Grundlage.

Begründung für Freilassung

Die jetzige Freilassung wird vom Bezirksgericht wie folgt begründet: Zentral seien verhältnismässige Massnahmen. Von den möglichen Massnahmen müsse jeweils die mildeste angeordnet werden.

Die Lage um Tobi B. habe sich positiv entwickelt. Das Gericht meint, dass eine fürsorgliche Unterbringung somit nicht mehr gerechtfertigt sei.

Was hat Tobi B. getan?

Er war gerade 17-jährig, als er eine Prostituierte aus Deutschland vergewaltigte, strangulierte und tötete. Das geschah in einem Erotiksalon beim Bahnhof Aarau im Jahr 2008.

Weil Tobi B. zum Tatzeitpunkt minderjährig war, konnte er lediglich zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt werden.

2012 wäre der Dirnenmörder dann eigentlich freigekommen. Doch der fürsorgerische Freiheitsentzug verhinderte dies zunächst.

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