Aufsichtskommission nimmt Unispital Zürich unter die Lupe
Das Wichtigste in Kürze
- Die Aufsichtskommission reagiert auf die Vorwürfe gegen drei Klinikdirektoren von Zürich.
- Eine Subkomission soll die Vorwürfe gegen den Leiter der Klinik untersuchen.
- Die Anschuldigungen waren durch die Medien publik geworden.
Die Aufsichtskommission für Bildung und Gesundheit des Zürcher Kantonsrates reagiert auf die Vorwürfe gegen drei Klinikdirektoren des Universitätsspitals Zürich. So soll eine Subkomission die Vorwürfe gegen den Leiter der Klinik für Herzchirurgie untersuchen. Die Anschuldigungen gegen den Leiter der Unispital-Klinik für Herzchirurgie, Francesco Maisano, waren durch die Medien publik geworden.
Ihm wird vorgeworfen, Implantate von Firmen verwendet zu haben, an denen er selber beteiligt ist. Und somit diese Interessenskonflikte nicht transparent gemacht zu haben.
Zudem soll er Publikationen über den Einsatz neuartiger Implantate geschönt und der Zulassungsbehörde Swissmedic irreführende Angaben gemacht haben. In Fachartikeln habe er ausserdem verschwiegen, dass eine Patientin während der Operation wiederbelebt werden musste.
Mehrere Parteien einbezogen
Die Aufsichtskommission hatte sich mit dem Spitalrat, der Spitaldirektion und der Gesundheitsdirektion über einen Untersuchungsbericht ausgetauscht. Sie beschloss am Donnerstag, für die Untersuchung eine Subkommission einzusetzen.
Die ABG hat bereits im November 2019 den Auftrag gegeben, organisatorische und strukturelle Massnahmen zu ergreifen. Dabei geht es um die klare Regelung der Schnittstelle zwischen Universitätsspital und Universität Zürich.
Martin Rücker soll systematisch Patientinnen und Patienten zur Behandlung an seine private Praxis überwiesen haben. Er ist der Direktor der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie.
Der dritte Mediziner, der unrühmliche Bekanntheit erlangte, ist der Klinikdirektor Gynäkologie, Daniel Fink. Laut Operationsplänen schaffte er es offenbar, bis zu drei Patientinnen gleichzeitig zu operieren und entsprechend Rechnung zu stellen.
Die Aufsichtskommission will nun mit einer Kommissionsmotion eine rasche Revision des Zusatzhonorargesetzes anstossen.