Aus Ukraine-Krieg geflüchtete Syrer bekommen auch Schutzstatus S
Tausende flüchten aus dem Ukraine-Krieg. Für manche ist es nicht das erste Mal. Zwei Syrer mussten aus Syrien in die Ukraine und dann in die Schweiz flüchten.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Krieg in der Ukraine treibt Millionen Menschen in die Flucht.
- Einige haben das Schicksal schon einmal erlebt: Syrer, die in die Ukraine flüchteten.
- Nur wenige kommen nun in die Schweiz, in Boudry NE bekamen zwei Syrer den Schutzstatus S.
- 99 Prozent der Schutzsuchenden haben ukrainische Nationalität.
Vor vier Wochen begann der russische Angriffskrieg auf die Ukraine. Seither zwang der Ukraine-Krieg Millionen Menschen zur Flucht. Davon sind vor allem Frauen und Kinder betroffen, ukrainische Männer im wehrfähigen Alter dürfen das Kriegsgebiet nicht verlassen.
Doch nicht nur Ukrainerinnen befinden sich auf der Flucht. Laut UNHCR haben fast 5000 Menschen das Land verlassen, die bereits in der Ukraine als Flüchtlinge Schutz suchten. Die meisten von ihnen flüchteten aus den Kriegen in Afghanistan und Syrien. Sie lebten in ukrainischen Städten wie Kiew oder Odessa.
Weder die Ukrainerinnen noch die Menschen aus Syrien und Afghanistan können sicher und dauerhaft in ihre Heimat zurückkehren.
Auch Syrer mussten vor Ukraine-Krieg flüchten – aber nur einzelne in die Schweiz
Fast 500 geflüchtete Syrer oder Syrerinnen mussten aufgrund des Kriegs in der Ukraine erneut flüchten. Weil sie dort eine Aufenthaltsbewilligung hatten, haben sie auch in der Schweiz das Recht auf den Schutzstatus S. Doch bisher trafen nur sehr wenige ein.
Im Bundesasylzentum Boudry NE wurden zwei Personen aus Syrien, mit Flüchtlingsstatus in der Ukraine, empfangen. Stefan Gribi, Leiter Abteilung Kommunikation Caritas Schweiz, erklärt: Sie hätten Anspruch auf den Schutzstatus S erhalten und «damit die genau gleichen Rechte wie Ukrainerinnen und Ukrainer». Auch sie würden Gastfamilien oder Kollektivunterkünften zugewiesen.
«99 Prozent der Geflüchteten sind ukrainischer Nationalität»
In die Schweiz kommen aber nur wenige Drittstaatenangehörige aus dem Ukraine-Krieg. Laut Staatssekretariat für Migration (SEM) sind es nur Einzelfälle. «Von den Personen, denen das SEM bisher den Schutzstatus S erteilt hat, waren rund 99 Prozent ukrainischer Nationalität.»
Die weiteren Angekommenen würden grösstenteils aus Russland, Belarus und Armenien kommen. Es handelt sich dabei um Familienangehörige oder Ehepartner von ukrainischen Personen.
«Aus Nigeria und dem Iran sind es fünf Personen», erklärt Reto Kormann, Stv. Leiter Stabsbereich Information und Kommunikation des SEM, weiter. Er kann jedoch nicht bestätigen, dass es sich um Personen mit bereits anerkanntem Flüchtlingsstatus handelt. Auch ausländische Studierende oder Geschäftsleute können zu den Drittstaatenangehörigen zählen.
Auch zwei staatenlose Menschen, die aus dem Ukraine-Konflikt flohen, haben den Schutzstatus in der Schweiz beantragt. Einem wurde der Schutzstatus S bereits gewährt, so das SEM. Bisher wurde 22 Personen der Schutzstatus verweigert.