Waffenrecht

Ausnahmeregelung für die Schweiz in der EU-Waffenrichtlinie

Keystone-SDA
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Frankreich,

Der Richter am Europäischen Gerichtshof haben entschieden, dass die Ausnahmeregelung für die Schweiz in der EU-Waffenrichtlinie bestehen bleibt.

Schweizer Armee
Ein Soldat der Schweizer Armee trägt ein Sturmgewehr. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Ausnahmeregelung in der EU-Waffenrichtlinie für die Schweiz bleibt bestehen.
  • Dies haben die Richter am Europäischen Gerichtshof entschieden.
  • Das Sturmgewehr darf somit weiterhin an Armeeangehörige abgegeben werden.

Der Europäische Gerichtshof hat laut der «NZZ am Sonntag» entschieden, dass die Ausnahmeregelung für die Schweiz in der neuen EU-Waffenrichtlinie bestehen bleibt. Das Sturmgewehr darf weiterhin an Armeeangehörige abgegeben werden. Die Bestimmung trage «sowohl der Kultur als auch der Tradition dieses Landes Rechnung», schreibt demnach das Gericht.

Die Schweiz verfüge zudem über die Fähigkeit, «die betreffenden Personen und Waffen nachzuverfolgen und zu überwachen». Der Zweck der Bestimmungen, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, werde somit erfüllt, hiess es.

Da kein anderes Land in einer vergleichbaren Lage sei, verstosse die Ausnahmebestimmung nicht gegen das Diskriminierungsverbot der EU. Die Richter in Strassburg wiesen die Klage der tschechischen Regierung, die sich gegen die neue EU-Waffenrichtlinie insgesamt richtete, ab.

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