Ausnahmezustand: Doppelbürger können nicht in die Schweiz ausreisen
Trotz der Ankündigung des türkischen Botschafters sitzen mittlerweile acht türkisch-schweizerische Doppelbürger in der Türkei fest.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Ausreisestopp für die mittlerweile acht Doppelbürger wurde noch nicht aufgehoben.
- Eigentlich hätten die Doppelbürger bereits am 18. Juli zurückreisen können.
Mitte Juli hatte der türkische Botschafter in der Schweiz die baldige Aufhebung des Ausreisestopps von sieben türkisch-schweizerischen Doppelbürgern angekündigt. Bis dato ist dies nicht geschehen. Mittlerweile können sogar acht Doppelbürger nicht ausreisen.
Grund für die Ankündigung von Botschafter Ilhan Saygili war die Aufhebung des Ausnahmezustandes in der Türkei auf den 19. Juli. Die Aufhebung des Ausreisestopps gelte jedoch nur für jene Doppelbürger, die lediglich aufgrund einer administrativen Massnahme nicht ausreisen durften, sagte er damals.
Wie sich knapp zwei Wochen später zeigt, sind die Doppelbürger noch immer in der Türkei. Und von der Ausreisesperre betroffen ist sogar noch eine Person mehr als ursprünglich bekannt gegeben worden war, wie das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) auf Anfrage von Keystone-SDA ausführte.
Das EDA sei informiert, «dass derzeit acht schweizerisch-türkische Doppelbürgerinnen und Doppelbürger an der Ausreise aus der Türkei gehindert werden». Und bislang habe das EDA auch keine Bestätigung erhalten, «ob einzelne von ihnen bereits ausreisen konnten».
Ob es sich bei den festsitzenden Personen um administrative Fälle handelt oder ob die Ausreisesperre gegen sie aufgrund eines gerichtlichen Entscheids verfügt wurde, ist nicht bekannt. Falls das zweite der Fall wäre, bräuchte es gemäss Botschafter Saygili wiederum einen Gerichtsbeschluss, um die Sperre aufzuheben.
Mitte Juli hatte das EDA in der Stellungnahme die bevorstehende Aufhebung des Ausnahmezustandes in der Türkei begrüsst und beigefügt, es gehe nun davon aus, «dass die neue Situation mit der vollständigen Aufhebung der Grundrechtsbeschränkungen in der Türkei einhergeht, die mit dem Erlass des Ausnahmezustandes verbunden waren».