Ausschluss aus der Armee nach Strafurteil zulässig
Angehörige können von der Armee aufgrund eines rechtskräftigen Strafurteils ausgeschlossen werden. Eine Beschwerde eines jungen Mannes blieb erfolglos.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Armee darf Angehörige wegen eines rechtskräftigen Strafurteils ausschliessen.
- Eine Beschwerde eines jungen Mannes wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen.
- Ihm wurde wegen eines Strafverfahrens zuvor die Unteroffiziersausbildung gestrichen.
Der Ausschluss aus der Armee aufgrund eines rechtskräftigen Strafurteils ist zulässig. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil die Beschwerde eines jungen Mannes abgewiesen, der 2020 aufgrund einer Racheaktion nach einem Cannabis-Diebstahl verurteilt worden war.
Der Mann trat 2016 in die Rekrutenschule ein. Dort wurde er für die Ausbildung zum Unteroffizier vorgeschlagen. Das Kommando Ausbildung stellte bei einer Routineüberprüfung fest, dass gegen den Mann ein Strafverfahren wegen eines Verkehrsdelikts und Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz lief. Es strich ihm deshalb die Unteroffiziersausbildung.
Ausschluss nach Verurteilung
Im September 2020 wurde der Mann wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Entführung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Die Waadtländer Justiz befand ihn für schuldig, einem mutmasslichen Cannabis-Dieb aufgelauert zu haben. Das Opfer wurde in einen Wald geschleppt, gefesselt und verprügelt.
Als die Armee von diesem Urteil erfuhr, schloss sie den Mann aus ihren Reihen aus. Sie hielt die Delikte für so schwer, dass sie den guten Ruf des Militärs in Gefahr sah. Auch ortete sie das Risiko weiterer Gewaltakte.
Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde des Mannes ab. Die Armee schliesse Angehörige ab einer Freiheitsstrafe von 180 Tagen aus. Die Massnahme bewege sich damit im Rahmen der bisherigen Praxis.
Die Armee habe dem geänderten Lebenswandel des Mannes Rechnung getragen. Dieser arbeitet als Berufsausbilder bei einem KMU und engagiert sich für Jugendliche mit Problemen.
Wiederaufnahme möglich
Zwei der Hauptanklagepunkte von 2020 seien indessen Verbrechen. Die erwiesenen Taten rechtfertigten den Armeeausschluss damit in allen Punkten. Auch wenn sich der Beschwerdeführer geändert habe, änderten seine Bemühungen nichts an seiner fehlenden Eignung für den Militärdienst.
Zudem verstiess die Armee nicht gegen Treu und Glauben des Mannes, indem sie ihn 2017 und 2020 zu Wiederholungskursen aufbot. Erst durch die rechtskräftige Verurteilung sei der Ausschluss aus der Armee möglich geworden.
Das Bundesverwaltungsgericht wies den Beschwerdeführer darauf hin, dass er nach Ablauf der Bewährungsfrist 2022 eine Wiederaufnahme in die Armee beantragen kann. Das Urteil kann nicht ans Bundesgericht weitergezogen werden.