Ausserordentlicher Bundesanwalt Keller tritt von seinem Amt zurück
Vor zwei Wochen versetzte das Bundesstrafgericht Stefan Keller wegen Befangenheit gegenüber dem FIFA-Präsidenten in den Ausstand. Nun tritt der Anwalt zurück.
Das Wichtigste in Kürze
- Der ausserordentliche Bundesanwalt Stefan Keller tritt von seinem Amt zurück.
- Er wurde zuvor wegen Befangenheit gegenüber Gianni Infantino in den Ausstand versetzt.
Der ausserordentliche Bundesanwalt Stefan Keller tritt von seinem Amt zurück. Vor zwei Wochen hat das Bundesstrafgericht Keller wegen Befangenheit gegenüber dem FIFA-Präsidenten Gianni Infantino in den Ausstand versetzt.
Den Antrag auf Disqualifikation von Keller hatte Infantino gestellt. Grund waren öffentliche Äusserungen von Keller zum Verfahren. Damit habe er gegen die Unschuldsvermutung verstossen, so das Bundesstrafgericht.
Keller habe der Gerichtskommission mitgeteilt, dass er sein Mandat an die Bundesversammlung zurückgeben werde, teilte sein Sekretariat am Mittwochabend mit. Das Urteil des Bundesstrafgerichts sei «weder schlüssig begründet ist, noch die Rechtssprechung zur Befangenheit von Staatsanwälten berücksichtigt». Dies hatte er der Gerichtskommission zuvor aufgezeigt.
Es sei davon auszugehen, dass das Urteil «ergebnisorientiert und nicht mit der erforderlichen Unabhängigkeit gefällt worden ist». Er sehe sich nicht mehr in der Lage, seine Ermittlungen «zielführend und innert nützlicher Frist zu Ende zu führen». Dies, angesichts der derzeitigen personellen Besetzung des Bundesstrafgerichts.