Gianni Infantino: Stefan Keller darf nicht weiter ermitteln
Im Fall um den Gianni Infantino wird der Sonderermittler Stefan Keller abgesetzt. Den Fifa-Chef dürfte dies freuen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesanwalt Stefan Keller darf in Infantinos Strafverfahren nicht weiter ermitteln.
- Der Fifa-Chef hatte zuvor eine Beschwerde wegen Kellers Voreingenommenheit eingereicht.
Der Fifa-Chef hat Grund zum Feiern: Das Schweizer Bundesstrafgericht hat den Bundesanwalt Stefan Keller im Strafverfahren gegen Gianni Infantino abgesetzt.
Gianni Infantino hatte zuvor eine Beschwerde wegen Voreingenommenheit Kellers eingereicht.
Jetzt hat das Gericht diese gemäss Mitteilung von gestern Mittwoch gutgeheissen. Den Antrag auf «Nichtigkeit der bisher durchgeführten Amtshandlungen» habe das Gericht aber noch nicht geprüft.
Anschuldigung des «Rufmordes»
Im Zentrum des Urteils stehen vier Presse-Mitteilungen und: eine Aussage Kellers gegenüber einer juristischen Fachzeitschrift zum Stande der Ermittlungen.
Nach Ansicht des Bundesstrafgerichts entstand der Eindruck, dass es Keller dabei «nicht um eine objektive Kommunikation von wichtigen Zwischenschritten ging.» Keller sei es «vielmehr um einseitige Berichterstattung» gegangen.
Keller hatte etwa im Dezember mitgeteilt, dass es «deutliche Anzeichen für ein strafbares Verhalten des Fifa-Präsidenten» gebe.
Die Fifa reagierte damals prompt, die Aussage des Bundesanwalts grenze an «Rufmord» hiess es.
Kellers Äusserungen hätten «mit einer sachlichen, neutralen, korrekten und im öffentlichen Interesse stehenden Kommunikation nichts tun».
Das hiess es in dem Beschluss der Beschwerdekammer weiter: «Damit kann nicht mehr ohne Zweifel davon ausgegangen werden, der Gesuchsgegner sei dem Gesuchsteller gegenüber unbefangen.»
Zweiter juristischer Erfolg für Gianni Infantino
Gianni Infantino steht seit Sommer 2019 im Zentrum von Ermittlungen. Es geht um drei nicht protokollierte Geheimtreffen mit dem ehemaligen Schweizer Bundesanwalt Michael Lauber aus den Jahren 2016 und 2017.
Im Juli 2020 eröffnete Keller ein Verfahren wegen Amtsmissbrauchs und des Verrats von Amtsgeheimnissen sowie der Anstiftung dazu.
Keller sah in Infantinos Nutzung eines Privatjets zwischen Surinam und der Schweiz 2017 den Verdacht auf untreue Geschäftsführung. Deshalb weitete er seine Untersuchungen aus.
Bereits im März hatte Infantino einen Erfolg in dieser Causa verbucht. Das Bundesstrafgericht hatte festgestellt, dass Keller mit der Ausweitung seiner Untersuchung über seine Zuständigkeit hinaus rechtswidrig gehandelt habe.
Deshalb wurden Teile der von Keller vorgenommenen Untersuchungshandlungen für nichtig erklärt.