Autobahn

Autobahn-Videoaufnahmen sind laut Bundesgericht ein Beweismittel

Keystone-SDA
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Lausanne,

Das Bundesgericht hat den Freispruch eines mutmasslichen Autorasers aufgehoben. Es erachtet die Autobahn-Videoaufnahmen als Beweismittel für zulässig.

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Autos fahren bei Nacht über eine Autobahn (Symbolbild). - dpa-infocom GmbH

Das Aargauer Obergericht muss auf Geheiss des Bundesgerichts den Freispruch eines mutmasslichen Autorasers neu beurteilen. Das Bundesgericht hob den Freispruch auf. Es erachtet die Autobahn-Videoaufnahmen des Bundesamtes für Strassen (Astra) als Beweismittel für zulässig.

Die Oberstaatsanwaltschaft Aargau wehrte sich mit einer Beschwerde gegen den vom Obergericht bestätigten Freispruch des Autolenkers, wie aus dem am Mittwoch publizierten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht.

Der Autolenker war gemäss Anklage im März 2021 auf der Autobahn A1 in Richtung Bern ohne Fahrzeugausweis unterwegs gewesen. Er soll andere Autos überholt haben und die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 49 km/h überschritten haben.

Kontroverse um Verkehrsüberwachungskameras

Das Obergericht stellte sich auf den Standpunkt, dass die Aufnahmen von Verkehrsüberwachungskameras, welche die Gesetzesverstösse des Lenkers zeigen, nicht verwertbar sind. Es bestehe für die Erstellung und Weitergabe der Aufnahmen keine gesetzliche Grundlage, hiess es.

Das sehen die Lausanner Richter anders. Die Behörden des Bundes und der Kantone seien zur Rechtshilfe verpflichtet, wenn Straftaten nach Bundesrecht verfolgt und beurteilt würden. Diese Rechtshilfe sei vorbehaltlos zu gewähren.

Die bildliche Verkehrserfassung auf Nationalstrassen diene ausdrücklich auch der Verkehrssicherheit. Diese lasse sich nur gewährleisten, wenn bildlich festgehaltene Verkehrsregelverstösse auch Konsequenzen hätten – also in einem Strafverfahren geahndet werden könnten.

«Wer am Strassenverkehr, insbesondere auf Nationalstrassen, teilnimmt, muss sowohl damit rechnen, dass er respektive sein Fahrzeug von Verkehrskameras bildlich erfasst werden», heisst es in den Erwägungen des Bundesgerichts. (Urteil 6B-345/2024 vom 8.11.2024)

Kommentare

User #2748 (nicht angemeldet)

Es ist ganz einfach: Wer sich erwischen lässt, ist selber schuld und hat kein Recht rumzujammern.

User #1211 (nicht angemeldet)

Wieder einen Schritt in Richtung totale Überwachung. Ihr werdet noch jammern.

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