Ein betrunkener Autofahrer steht vor Gericht, nachdem er einen Mann auf der Autobahn getötet hat.
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Ein Gericht. (Symbolbild) - keystone

Ein knapp 33-jähriger Autofahrer muss sich heute Donnerstag vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Der Schweizer hatte im Februar 2023 in angetrunkenem Zustand einen 61-jährigen Mann auf der Autobahn A1 angefahren und tödlich verletzt.

Der 61-jährige Mann war am 24. Februar kurz vor Mitternacht auf einer Einspurstrecke der A1 aus seinem Nissan ausgestiegen, weil sein Auto kurz zuvor von einem Mercedes gestreift worden war. Er wollte mit dem Mercedes-Fahrer reden und den Schaden an seinem Auto fotografieren. Dazu stand er zwischen Einspurstrecke und Normalspur.

Mehrere Autos schafften es, rechtzeitig abzubremsen und nach links auf die normale Fahrspur auszuweichen – bis der damals 31-Jährige Schweizer in seinem BMW herannahte. Er war kurz zuvor mit 1 Promille Alkohol im Blut in einem Restaurant losgefahren.

Gemäss Anklage versuchte er zwar noch, nach links auszuweichen, jedoch erfolglos. Sein BMW erfasste den 61-Jährigen mit einem Tempo von knapp 80 km/h. Das Unfallopfer wurde durch den Aufprall mehrere Meter weit durch die Luft geschleudert, bis es auf der zweiten Überholspur liegen blieb. Der Mann starb noch auf der Unfallstelle.

Der heute knapp 33-Jährige sei nicht mehr fahrfähig gewesen, heisst es in der Anklageschrift. Er habe seine Fahrweise zudem nicht den Sichtverhältnissen angepasst. «Der Unfall hätte ohne weiteres verhindert werden können», schreibt der Staatsanwalt.

Forderung des Staatsanwalts

Er fordert vor Bezirksgericht Zürich eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger grober Verletzung der Verkehrsregeln und vorsätzlichem Fahren in fahrunfähigem Zustand.

Dafür solle der Lenker mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten bestraft werden, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Dazu soll eine Busse von 1500 Franken kommen. Die Anträge der Verteidigung werden beim Prozess bekannt gegeben. Wann das Gericht das Urteil eröffnen wird, ist noch unklar.

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