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Banner-Skandal: Kommen Schaffhausen-Fans ungeschoren davon?

Redaktion
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Schaffhauserland,

FC-Schaffhausen-Fans stehen aufgrund eines frauenfeindlichen Banners wegen der Aufforderung zu Verbrechen vor dem Zürcher Obergericht.

fc schaffhausen
Die Fans des FC Schaffhausen sorgten mit diesem Frauenhass-Transparent für einen Skandal. - Twitter/@akanji_sarah

Das Wichtigste in Kürze

  • Vor beinahe fünf Jahren zeigten sich Fussballfans mit einem sexistischen Banner.
  • Darauf stand: «Winti Fraue figge und verhaue.»
  • Bei einem ersten Gerichtsverfahren wurden sie freigesprochen.
  • Nun findet das Berufungsverfahren statt.

Ein Vorfall mit Schaffhauser-Fans aus dem Jahr 2019 wird nun vom Obergericht Zürich neu bewertet.

Was ist passiert? Sechs Anhänger des FC Schaffhausen hatten während eines Spiels gegen den FC Winterthur ein frauenfeindliches Transparent präsentiert. Dieses trug die Aufschrift: «Winti Fraue figge und verhaue.» Die Aktion löste landesweit Empörung aus.

Die Fans reagierten mit ihrem Banner auf ein Plakat, das zuvor weibliche FCW-Anhängerinnen schwenkten. Bei einem Spiel in Schaffhausen zeigten sie sich mit der Botschaft: «Sogar d FCW Fraue händ meh Fans».

Konsequenzen und Gerichtsverfahren

Nach dem Vorfall wurden rasch Massnahmen ergriffen. Drei der beteiligten Fans erhielten von der Disziplinarbehörde der Swiss Football League ein zweijähriges Stadionverbot für die gesamte Schweiz.

Sollten die Männer aufgrund des frauenfeindlichen Banners zu einer Geldstrafe verurteilt werden?

Aufgrund des öffentlichen Interesses leitete die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland ein Verfahren wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit ein.

Im August 2021 standen die sechs Männer, damals zwischen 21 und 28 Jahre alt, vor dem Bezirksgericht Winterthur. Die Staatsanwaltschaft forderte Geldstrafen für alle Beteiligten, wie der «Landbote» berichtet.

Freispruch trotz moralischer Verwerflichkeit

Das Gericht entschied jedoch anders: Die Männer wurden freigesprochen. Laut dem Richter hätte der Aufruf auf dem Banner nicht ernst genommen werden können. Der Text sei moralisch zwar komplett verwerflich, aber nicht strafbar, heisst es.

Der Staatsanwalt legte daraufhin jedoch Berufung ein.

Nun befasst sich das Zürcher Obergericht am heutigen Montag mit dem Fall.

Kommentare

User #1245 (nicht angemeldet)

DAS MUSS DOCH SRAFBAR SEIN ! BEHÖRDEN MACHT DA ORDNUNG ! FUSSBALL-VEREIN SCHAFFHAUSEN GIBT DENEN "LEBENSLANGES STADION-VERBOT"

User #4863 (nicht angemeldet)

Das Urteil darf doch wohl nicht war sein - nächstes Mal wird eventuell zum "Köpfen" von GegnerInnen aufgefordert und wenn etwas passiert, kommen die Verursacher straffrei davon? Es reicht eigentlich jetzt schon, dass man als friedlicher Fan keinen Match mehr besuchen kann ohne Befürchtung, als unbeteiligte Person wegen irgendwelchen Deppen plötzlich selber im Spital zu landen 😡

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