Basel: Behörden schläfern Waschbär-Baby ein – Jagdaufseher kündigt
Das Wichtigste in Kürze
- Der Jagdaufseher von Sissach BL hat ein Waschbären-Baby gefunden.
- Er hat es aufgepäppelt und wollte es danach einem Tierheim übergeben.
- Die kantonale Jagdverwaltung hat aber andere Pläne und lässt das Tierchen einschläfern.
Im Oberbaselbiet macht derzeit eine tragische Tier-Geschichte die Runde und sorgt für viel Gesprächsstoff. Im Mittelpunkt stehen ein einsames Waschbären-Baby und Rolf Wirz, der Jagdaufseher von Sissach BL.
Dieser hatte das Tier bei sich daheim aufgepäppelt und gepflegt, nachdem er es gefunden hatte. Sein Plan: Das Waschbären-Baby danach einem nahe gelegenen Tierpark zu übergeben.
Kannst du die Entscheidung der Baselbieter Jagdverwaltung nachvollziehen?
Doch die kantonale Jagdverwaltung hatte laut der «Basler Zeitung» offenbar etwas dagegen, weshalb das Jungtier eingeschläfert wurde. Wirz fand diese Entscheidung bedenklich und hat sein Amt als Sissacher Jagdaufseher hingeschmissen. Doch alles auf Anfang.
Das Waschbären-Baby soll weiterleben
Für Rolf Wirz ist es völlig normal und grundsätzlich auch notwendig, dass Waschbären getötet werden. Da diese Tiere im Baselland – wie auch in vielen anderen Kantonen – als invasive Art gelten und unerwünscht sind, gehört ihre Bekämpfung schon seit mehreren Jahren zu den Aufgaben der kantonalen Jäger. Um ihre Verbreitung zu kontrollieren, werden die Waschbären eingefangen und dann getötet.
Im Mai musste auch Wirz wieder einmal dieser Aufgabe nachkommen und erlegte einen weiblichen Waschbär. Wie sich rasch herausstellte, hatte das Tier kurz zuvor Nachwuchs bekommen, denn Wirz findet in ähnlicher Umgebung ein ausgehungertes Jungtier, das nur fünf bis sieben Wochen alt war.
«Es war geschwächt und übermüdet», erzählt er der «BaZ». Nach der Rettungsaktion habe er das Tier gefüttert und bei ihm daheim im Kaninchenstall untergebracht. «Rasch hat sich der Waschbär an uns gewöhnt, liess sich streicheln und schien zufrieden.»
Für Wirz ist zu diesem Zeitpunkt klar, dass das Waschbären-Baby weiterleben soll. Er fühlt sich für das Junge verantwortlich, da er seine Mutter getötet hat. Am Tag darauf meldet er sich beim Tierpark Weihermätteli in Liestal. Natürlich weiss er, dass das Einfangen und Halten von Wildtieren grundsätzlich verboten ist. Geht es nach ihm, wäre in diesem Fall aber eine Ausnahme angebracht.
Jagdverwaltung hat kein Erbarmen
Die kantonale Jagdverwaltung will davon aber nichts wissen – und keinen Präzedenzfall schaffen. Jagdverwalter Holger Stockhaus betont in dem Bericht, dass der Waschbär negative Auswirkungen auf die heimische Natur habe, Schäden in Häusern verursachen und Krankheiten verbreiten könne.
Wirz lässt aber nicht locker und nimmt Kontakt mit einem Tierheim in der Nähe von Olten auf. Dieses beherbergt bereits Waschbären und hat eine Bewilligung dafür. Mit Erfolg: «Das Jungtier wäre kastriert, langsam an die Umgebung angewöhnt worden, es hätte niemandem Probleme bereitet».
Doch wieder interveniert der Kanton. Die Baselbieter Jagdverwaltung informiert die Behörden in Solothurn und verhindert so, dass das Waschbären-Baby dauerhaft in dem Heim untergebracht wird. Per Bundesgesetz müssten alle Waschbären «entnommen» werden, betont Jagdverwalter Stockhaus und führt aus, dass eine Ausnahme wegen der steigenden Waschbärpopulation in Baselland nicht sinnvoll gewesen wäre.
Die Jagdverwaltung ordnet die Einschläferung des kleinen Tieres an, die unmittelbar vollzogen wird. Für Jagdaufseher Wirz weiterhin unverständlich – er zieht deshalb persönliche Konsequenzen aus der Geschichte und hat seinen Posten in Sissach nach 13 Jahren geräumt. Gegenüber der «BaZ» sagt er: «In all der Zeit wollte ich genau einmal ein Jungtier in einem Tierpark unterbringen – diesen einen Waschbären.»