Basel: Primarschülerin ohne Maske in Schule – Mutter gebüsst
Eine Mutter schickte ihre Tochter währende der Pandemie mehrfach ohne Maske in die Schule – dafür muss sie nun 250 Franken blechen.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Mutter aus Basel muss 250 Franken für ihre Tochter zahlen.
- Sie hatte das Mädchen öfters ohne Maske währende der Pandemie in die Schule geschickt.
- Dabei handelt es sich aber um keine Strafe, sondern eine Ordnungsbusse.
Das Bundesgericht hat entschieden: Eine Mutter aus Basel muss eine Busse von 250 Franken bezahlen.
Der Grund: Sie hat ihre Tochter während der Pandemie mehrmals ohne Maske in die Schule geschickt.
Keine Strafe, sondern Disziplinarmassnahme
Die Mutter argumentierte vor Gericht, dass die Busse eine Strafe sei und daher strengere Verfahrensvorschriften gelten sollten. Das höchste Schweizer Gericht wies diese Ansicht jedoch zurück.
Es bestätigte seine bisherige Rechtsprechung: Die Ordnungsbusse im Schulrecht hat keinen strafrechtlichen Charakter. Sie ist vielmehr eine Disziplinarmassnahme im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens, wie es die «Basler Zeitung» berichtet.
Schulgesetz und Prävention
Diese Interpretation ergibt sich aus dem kantonalen Schulgesetz und dem Zweck der Busse: Eltern sollen dazu angehalten werden, ihre verwaltungsrechtlichen Pflichten einzuhalten.
Mit einer maximalen Höhe von 1000 Franken dient die Ordnungsbusse primär präventiven und erzieherischen Zwecken – sie ist keine Strafe.
Fehlendes Attest führt zu Bussgeld
Die betroffene Schülerin besuchte wiederholt ohne Maske den Unterricht in ihrer Primarschule in Basel-Stadt. Ihre Mutter konnte kein ärztliches Attest vorlegen, das ihre Tochter von der Maskentragpflicht befreit hätte.
Trotz mehrfacher Aufforderung der Schulbehörden und Hinweisen auf mögliche Konsequenzen reichte die Mutter kein Attest ein.
Im Februar 2022 verhängte das Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt schliesslich eine Ordnungsbusse von 250 Franken. Nämlich wegen wiederholter Verletzung der elterlichen Pflichten. Ein Einspruch der Mutter beim Appellationsgericht blieb erfolglos.