In Basel wird Polizeikommandant Martin Roth eine hohe Abfindung bekommen, damit er sein Amt verlässt. Die Kritik ist dementsprechend gross.
martin roth
Polizeikommandant Martin Roth wurde freigestellt. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dürfen nun für die Abfindung aufkommen. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In Basel-Stadt wurde Polizeikommandant Martin Roth freigestellt.
  • Damit er seinen Posten sofort verlässt, wird ihm eine Abfindung in Aussicht gestellt.
  • Zu hoch, finden einige – zumal diese von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern berappt wird.
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Bei der Basler Polizei hat es geknallt. Kommandant Thomas Roth wurde Ende vergangener Woche offiziell von Sicherheitsdirektorin Stephanie Eymann (LDP) freigestellt.

Damit dieser jedoch sein Amt per sofort verlässt, wird eine saftige Abfindung notwendig. Denn: Nach geltendem kantonalem Personalgesetz ist die Entlassung einer Führungskraft normalerweise mit einer sogenannten Bewährungsfrist verbunden. Doch dieser Prozess wird oft umgangen – ein Vorgehen, das sich als kostspielig erweist, wie «Baseljetzt» berichtet.

«Ein teurer und komplizierter Prozess»

Es gibt keine genauen Angaben zur Höhe von Kader-Abfindungen, über die der Regierungsrat entscheidet. Sie kann je nach Gehalt jedoch bis zu einer halben Million Franken betragen!

Gegen diese Praxis regt sich nun vermehrt Widerstand. So bezeichnet gemäss dem Portal Grossrat Jérôme Thiriet (Grüne) solche Kosten für Steuerzahlende als «unnötig». Eine ordentliche Kündigung sollte laut ihm auch auf Führungsebene möglich sein. Sofern die geleistete Arbeit nicht zufriedenstellend ist.

Basel-Stadt.
Basel-Stadt. (Symbolbild) - keystone

Kritik an den geltenden Bestimmungen kommt auch von Annina von Falkenstein (LDP). Sie fordert eine Änderung in der Handhabung von Kündigungen bei obersten Führungskräften: «Der Kanton muss in solchen Situationen schneller handeln können – ohne den teuren und komplizierten Prozess einer Beurlaubung.»

Bereits 2021 forderte von Falkenstein in einer Motion, dass der Kanton Führungspersonal ohne Bewährungsfrist entlassen können sollte. Dieser wurde damals jedoch laut «Baseljetzt» von der Basler Regierung nur bedingt für gut befunden.

Wie hoch am Ende die Abfindung für Martin Roth ausfallen wird, ist derzeit noch unklar. Bei vergangenen Fällen solcher Entlassungen in Basel-Stadt wurden Abfindungen von mehreren Hunderttausend Franken ausgezahlt.

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