Baselbiet: Kind nicht geimpft – Busse für Impfverweigerin
Wegen der Impfverweigerung für ihr Kind erhielt eine Baselbieterin eine Busse in Höhe von 300 Franken.

Das Wichtigste in Kürze
- Trotz Kesb-Verfügung ignorierte eine Mutter die Masern-Impfung ihrer Kinder.
- Laut Entscheid des Bundesgerichts war die Impfung verpflichtend.
- Die Frau wurde per Strafbefehl zu einer Busse von 300 Franken verurteilt.
Eine Frau aus dem Oberbaselbiet ignorierte eine Verfügung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Gelterkinden-Sissach zur Masern-Impfung ihrer Kinder.
Der getrennt lebende Ehemann wollte die Kinder impfen lassen, die Frau lehnte dies ab. Da keine Einigung erzielt wurde, entschied das Bundesgericht: Die Impfung ist Pflicht.
Die Kesb hatte der Frau im Juli 2023 eine letzte Frist gesetzt. Doch die Mutter liess diese verstreichen, wie die «bz Basel» schreibt.
Wegen der eskalierenden Situation verzichtete die Kesb auf eine Zwangsvollstreckung, weil sie wochenlang mit Protesten von Impfgegnern und Staatsverweigerern konfrontiert war. Die Behörde sah eine «Gefährdungssituation», die über die Impffrage hinausging.
Für die Mutter hatte die Impfverweigerung dennoch Konsequenzen. Die 50-Jährige muss neben einer Busse von 300 Franken auch die Verfahrenskosten von 790 Franken tragen. Der Strafbefehl ist rechtskräftig, da keine Einsprache erhoben wurde.
Politische Debatte und Rücktritt
Der Fall beschäftigte laut der «bz Basel» auch den Baselbieter Landrat. Die ehemalige Grünen-Landrätin Laura Grazioli kritisierte die Entscheidung des Bundesgerichts, so den demokratischen Weg zu umgehen. Grazioli trat kurz darauf bei den Grünen aus und aus dem Landrat zurück.
Unterstützung erhielt sie von SVP-Politiker Peter Riebli: «Es ist eine Zwangsimpfung, wenn die Eltern nicht einverstanden sind.»