«Hören sie auf»: Richter macht mit Staatsverweigerer kurzen Prozess
Mit einer sehr eigenen Argumentation versuchte ein Mann vor dem Münchwiler Bezirksgericht um eine Strafe herumzukommen. Der Richter machte aber kurzen Prozess.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mann fuhr im Thurgau zweimal zu schnell, wollte die fällige Strafe aber nicht zahlen.
- Vor Gericht argumentierte er, der Autofahrer und er als Person seien nicht dasselbe.
- Der Richter liess sich nicht auf diese Logik ein und verurteilte den Mann.
Einmal mit sechs km/h zu schnell, einmal mit sieben wurde ein Mann auf der A1, Höhe Sirnach TG, geblitzt. Doch die fälligen Bussen von je 60 Franken wollte der Schwyzer Autofahrer nicht zahlen. Jetzt stand er deshalb vor dem Münchwiler Bezirksgericht.
Dort argumentierte er, man müsse zwischen «biologischem Menschen» und der Person auf dem Strafbefehl unterscheiden. Der biologische Mensch habe tatsächlich am Steuer gesessen. Doch die im Strafbefehl genannte Person habe damit nichts zu tun.

Die Reaktion des Richters auf diese typische Staatsverweigerer-Argumentation fiel laut der «Thurgauer Zeitung» deutlich aus: «Hören sie auf.»
300 Franken Busse oder drei Tage in Haft
Das Argument, wonach der biologische Mensch das Auto lenken, aber nicht bestraft werden könne, zog nicht. Das Münchwiler Bezirksgericht sprach den Mann schuldig.
Die Strafe beläuft sich laut der «Thurgauer Zeitung» auf eine Busse von 300 Franken oder eine dreitägige Freiheitsstrafe. Zusätzlich muss der Schwyzer Autofahrer 1000 Franken Verfahrenskosten zahlen.