Basler Grosser Rat schränkt Bettelei im Kanton stark ein
Vor zwei Jahren hob der Kanton Basel das Bettelverbot auf. Nun hat sich der Grosse Rat für eine schärfere gesetzliche Einschränkung der Bettelei ausgesprochen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Kanton Basel beschränkt die Bettelei erneut.
- In einem Gesetz werden die Einschränkungen neu definiert.
- So darf etwa nicht mehr um sensible Orte wie Bahnhofseingängen gebettelt werden.
Der Basler Grosse Rat hat sich am Mittwoch für scharfe gesetzliche Einschränkungen der Bettelei ausgesprochen. Die SP und das Grün-Alternative Bündnis kamen mit einem moderateren Gegenvorschlag zur Vorlage der Regierung nicht durch. Der Grosse Rat befürwortete eine entsprechende Teilrevision des Übertretungsstrafgesetzes mit 51 zu 43 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Auf eine Wiedereinführung des 2019 aufgehobenen pauschalen Bettelverbots, wie das der Grosse Rat eingefordert hatte, konnte die Regierung nicht eingehen. Grund sei ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in einem Fall aus dem Kanton Genf. Die Regierung schlug deshalb Einschränkungen vor, die ihrer Ansicht nach dem Urteil standhalten würden.
Untersagt werden soll im Übertretungsstrafgesetz neben dem organisierten Betteln neu aggressives und aufdringliches Betteln. Zudem soll das Betteln im öffentlichen Raum nicht mehr erlaubt sein, wenn dabei die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gestört wird.
Sensible Orte werden zu Verbotszonen
Dies wird im Gesetz auch örtlich definiert: So werden Umkreise von fünf Metern um sensible Orte zu Verbotszonen. Das betrifft unter anderem Ein- und Ausgänge von Bahnhöfen. Auch diejenigen von Einkaufsläden, Banken, Restaurants, Kulturinstitutionen, öffentlichen Gebäuden und die Umkreise von ÖV-Haltestellen sowie von Spielplätzen gehören dazu.
Die Ratslinke setzte ein Fragezeichen hinter die Menschenrechtskonformität der Vorlage. Sie brachte einen Gegenvorschlag ein. Dieser sollte die örtlichen Einschränkungen nicht auf Gesetzesstufe, sondern als Kann-Formulierungen in einer speziellen Bettelverordnung regeln. Der Vorschlag fand aber im Rat keine Mehrheit.
Die Debatte um das Bettelverbot wird damit aber voraussichtlich nicht abgeschlossen sein. Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Basel haben angekündigt, das «ausgedehnte Bettelverbot» allenfalls vor Bundesgericht anzufechten.