Basler Linienbus mit 66 km/h geblitzt!
Ein Basler Linienbus wurde mit 66 km/h geblitzt – zu Unrecht, findet der Busfahrer. Die Kantonspolizei bezieht Stellung.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Linienbus in Basel wurde mit 66 km/h geblitzt.
- Die Geschwindigkeitsüberschreitung hat jedoch gar nicht stattgefunden.
- Der Busfahrer hat Einspruch gegen das Bussgeld eingelegt.
Eine seltene Falschmessung wurde im April in der Hochbergstrasse in Basel aufgezeichnet: Ein Linienbus der Basler Verkehrs-Betriebe wurde von einem semistationären Blitzer mit einer Geschwindigkeit von 66 km/h erfasst, obwohl er in Wirklichkeit nur mit 41 km/h unterwegs war. Erlaubt wären 50 km/h gewesen.
«Ich wusste, dass ich nicht zu schnell gefahren bin», berichtete der Busfahrer gegenüber «20 Minuten». Er sicherte sofort seine Fahrdaten und meldete das Ereignis an die Leitstelle – ein Vorzug, den Autofahrer in der Regel nicht haben.
Bussgeld-Bescheid und Einsprache
Rund einen Monat später, im Mai, erhielt der Fahrer den Bussgeld-Bescheid der Kantonspolizei. Der Bus sei demnach 16 km/h zu schnell gewesen, was nach Abzug der Sicherheitsmarge von 5 km/h eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 11 km/h und somit ein Bussgeld von 250 Franken zur Folge gehabt hätte. Die Fahrdaten des Busses wiesen allerdings klar eine andere Geschwindigkeit aus: genau 41 km/h.
Die Basler Verkehrs-Betriebe legten umgehend Einsprache gegen das verhängte Bussgeld ein. «Dank der Aufzeichnung meiner Fahrdaten konnte ich das Gegenteil beweisen», fügte der betroffene Busfahrer hinzu.
Eine seltene Fehlmessung
Wie Rooven Brucker, Sprecher der Basler Kantonspolizei, erklärte, handelte es sich um eine sogenannte Spiegelmessung – eine besonders seltene Fehlmessung, die hauptsächlich bei grossen Fahrzeugen auftritt.
Der Fehler entsteht durch die grosse Spiegelfläche des Busses. Der semistationäre Radar sendet ein optisches Signal an zwei Messpunkten aus, das vom Fahrzeug reflektiert wird, was zu stark verfälschten Ergebnissen führen kann. Normalerweise wären solche Fehlmessungen bei der Überprüfung der Übertretungen bemerkt worden.
Als der Einspruch an die Basler Verkehrs-Betriebe gelangte, erkannte die Kantonspolizei den Fehler sofort. Die Polizei zog das Bussgeld anstandslos zurück, was im Falle einer solchen Falschmessung standardmässig geschehen sollte.
Matthias Steiger, Sprecher der Basler Verkehrs-Betriebe, betonte, dass bisher keine vergleichbaren Fälle bekannt seien. Sollte es jedoch zu Unklarheiten bei Bussgeldern kommen, sei es bei der BVB Standard, Einsprache zu erheben.